Termine der zentralen Abiturprüfungen in der gymnasialen Oberstufe im Schuljahr 2017/2018

Für die Abiturprüfungen an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2018), Waldorf-Schulen und für die Externenprüfung im Schuljahr 2017/2018 werden die folgenden Rahmentermine festgesetzt:

Erste Konferenz des zentralen Abiturausschusses
Donnerstag, 22.03.2018
Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 2
Freitag, 23.03.2018*
Schriftliche Abiturprüfungen (Termine für die einzelnen Fächer)
ab Mittwoch, 11.04.2018
bis Mittwoch, 02.05.2018
ab Freitag, 04.05.2018
bis Freitag, 18.05.2018
Mündliche Prüfung im 4. Abiturfach
ab Freitag, 04.05.2018**
Übergabe der Prüfungsarbeiten zur externen Zweitkorrektur
Dienstag, 08.05.2018***
Rückgabe der Prüfungsarbeiten der externen Zweitkorrektur bzw. Weitergabe zur Drittkorrektur
Dienstag, 29.05.2018***
Rückgabe der drittkorrigierten Prüfungsarbeiten
Dienstag, 05.06.2018***
Letzter Tag der mündlichen Prüfung im 1. bis 3. Abiturfach
Freitag, 06.07.2018
Letzter Tag der Zeugnisausgabe
Samstag, 07.07.2018*

* Für Waldorf-Schulen werden abweichende Regelungen durch Verfügung der oberen Schulaufsicht getroffen.

** Da ggf. zeitgleich Nachschreibetermine für die schriftlichen Prüfungen im 1. bis 3. Fach zentral angesetzt sind, ist dies bei der Terminplanung für die Prüfungen im 4. Fach zu berücksichtigen. Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Fach.

*** vgl. Änderungserlass zu BASS 12-65 Nr. 2 vom 16.03.2017

Abweichend von Nr. 4 des RdErl. vom 30.10.2008 (BASS 12 - 65 Nr.1) endet das erste Schulhalbjahr der Qualifikationsphase 2 bzw. Jahrgangsstufe 13 an Gymnasien und Gesamtschulen am 22.12.2017, dem letzten Schultag vor den Weihnachtsferien 2017.

Der Termin für die Ausgabe der entsprechenden Schullaufbahnbescheinigungen wird auf den 19. Januar 2018 festgelegt. Leistungen, die innerhalb des ersten Halbjahrs erbracht wurden, können auch nach Ablauf des Beurteilungszeitraums durch die Aushändigung der Schullaufbahnbescheinigungen dokumentiert werden.

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