Termine der zentralen Abiturprüfungen in der gymnasialen Oberstufe im Schuljahr 2018/2019

Für die Abiturprüfungen im Jahr 2019 an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2019), Waldorf-Schulen und für die Externenprüfung werden die folgenden Rahmentermine festgesetzt:

Erste Konferenz des zentralen Abiturausschusses
Donnerstag, 11.04.2019*
Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 bzw. 13
Freitag, 12.04.2019*
Schriftliche Abiturprüfungen (Termine für die einzelnen Fächer)
ab Dienstag, 30.04.2019
bis Mittwoch, 15.05.2019
ab Donnerstag, 16.05.2019
bis Mittwoch, 29.05.2019
Mündliche Prüfung im 4. Abiturfach
ab Donnerstag, 16.05.2019**
Übergabe der Prüfungsarbeiten zur externen Zweitkorrektur
Mittwoch, 22.05.2019***
Rückgabe der Prüfungsarbeiten der externen Zweitkorrektur bzw. Weitergabe zur Drittkorrektur
Donnerstag, 06.06.2019***
Rückgabe der drittkorrigierten Prüfungsarbeiten
Freitag, 14.06.2019***
Letzter Tag der mündlichen Prüfung im 1. bis 3. Abiturfach
Freitag, 05.07.2019
Letzter Tag der Zeugnisausgabe
Samstag, 06.07.2019*

* Für Waldorf-Schulen werden abweichende Regelungen durch Verfügung der oberen Schulaufsicht getroffen.

** Da ggf. zeitgleich Nachschreibetermine für die schriftlichen Prüfungen im 1. bis 3. Fach zentral angesetzt sind, ist dies bei der Terminplanung für die Prüfungen im 4. Fach zu berücksichtigen. Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Fach.

*** vgl. Änderungserlass zu BASS 12-65 Nr. 2 vom 20.09.2017

Abweichend von Nr. 4 des RdErl. vom 30.10.2008 (BASS 12 - 65 Nr.1) endet das erste Schulhalbjahr der Qualifikationsphase 2 an Gymnasien und Gesamtschulen am 20.12.2018, dem letzten Schultag vor den Weihnachtsferien 2018.

Der Termin für die Ausgabe der entsprechenden Schullaufbahnbescheinigungen wird auf den 18. Januar 2019 festgelegt. Leistungen, die innerhalb des ersten Halbjahrs erbracht wurden, können auch nach Ablauf des Beurteilungszeitraums durch die Aushändigung der Schullaufbahnbescheinigungen dokumentiert werden.

Zum Seitenanfang

© 2024 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule