Rechtliche Grundlagen des Abschlussverfahrens ZP10

Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren sind im Schulgesetz (§ 12 Abs. 3) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§§ 30 ff. APO-S I) geregelt. Die genauen Modalitäten der Durchführung der Prüfungen werden durch eine jährlich aktualisierte Verfügung geregelt, die die Bezirksregierungen an die Schulen leiten.

Verfügung mit Anlagen für die allgemeinen Schulen für das Prüfungsjahr 2024

Verfügung mit Anlagen für die Abendrealschulen für das Prüfungsjahr 2024

Verfügung mit Anlagen für die Waldorfschulen für das Prüfungsjahr 2024

Kurzübersicht über die Arbeitsabläufe zwischen Waldorfschulen / Waldorf-Förderschulen und Partnerschulen sowie Laufzettel zur Protokollierung der fachbezogenen Prüfungsergebnisse:

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