Termine der zentralen Abiturprüfungen an den Weiterbildungskollegs
Die aktuellen Termine der zentralen Abiturprüfungen an den Weiterbildungskollegs finden Sie in der Menüleiste links.
Festlegung von Rahmen- und Fachprüfungsterminen für das Abitur
Die Festlegung von Rahmen- und Fachprüfungsterminen für das Abitur ist ein sehr komplexes Bedingungsgefüge.
Im Terminerlass sind alle notwendigen Termine für das Abiturverfahren geregelt. Er setzt unter anderem die Rahmentermine für das gesamte Verfahren sowie die Termine der einzelnen Prüfungsfächer.
Bei der Erstellung des Terminerlasses sind viele Parameter zu berücksichtigen:
In der Regel beginnen die Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen nach den Osterferien. Bis zum letztmöglichen Tag der Zeugnisausgabe vor dem Schuljahrsende ergibt sich ein Zeitraum, innerhalb dessen nicht nur die Termine für die zentralen schriftlichen Prüfungen einschließlich der hierfür notwendigen Nachschreibetermine festgelegt werden müssen. Auch die mündlichen Prüfungen im vierten Abiturfach, die mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach sowie die Erweiterungsprüfungen in den Fächern der alten Sprachen müssen in diesem Zeitraum stattfinden, und nicht zuletzt muss ein entsprechendes Zeitfenster für die Korrekturen (Erst-, Zweit- und Drittkorrektur) zur Verfügung gestellt werden. Die Zeugnisausgabe muss außerdem rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist bei „Hochschulstart“ (in der Regel am 15. Juli eines Jahres) liegen.
Zudem muss sich Nordrhein-Westfalen aufgrund des Beschlusses der Kultusministerkonferenz über einen bundesweiten Aufgabenpool für die Fächer mit Bildungsstandards (Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik und Physik) den gemeinsam festgelegten Terminen für diese Fächer anschließen. Die Prüfungstermine der anderen Fächer werden bestmöglich, unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien, festgelegt.
Darüber hinaus sind die nicht gesetzlichen Feiertage anderer Religionen zu berücksichtigen, soweit dies möglich ist. Im Falle einer Überschneidung eines Prüfungstermins mit einem religiösen Feiertag kann ein Prüfling mit entsprechendem Bekenntnis am zentralen Nachschreibetermin teilnehmen. Diese Entscheidung ist der Schule durch den Prüfling rechtzeitig vor der Prüfungsphase anzuzeigen.
Zur Entlastung der Studierenden wird bei der Erstellung des Terminerlasses in Nordrhein-Westfalen darauf geachtet, dass es nach Möglichkeit einen prüfungsfreien Tag pro Prüfungswoche gibt.
Aufgrund der vielfältigen zu berücksichtigenden Aspekte und einer Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten der (schriftlichen) Abiturfächer kann es dennoch dazu kommen, dass Studierende z.B. zwei oder auch drei Abiturklausuren innerhalb einer Kalenderwoche schreiben müssen.
Der Terminerlass wird jeweils zwei Jahre vor dem entsprechenden Abiturjahr erstellt und zu Beginn der betreffenden Qualifikationsphase veröffentlicht, damit sowohl Schulen als auch Studierende frühzeitig organisatorische und terminliche Planungssicherheit erhalten und sich entsprechend auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten können.
Studierende sind durch die Schulen zu Beginn der Qualifikationsphase über die sie betreffenden Rahmen- und Fachprüfungstermine zu informieren und zu beraten.