Rahmentermine und Terminierung der schriftlichen Prüfungen in den einzelnen Fächern (Fachprüfungstermine) für die zentralen Abiturprüfungen 2020 an den Weiterbildungskollegs; Neufassung

Rahmentermine für das Wintersemester des Schuljahres 2020/21

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 13.07.2020 - Az: 521-6.03.15.06-94307

Für die Studierenden, die sich im Wintersemester 2020/2021 im 6. Semester befinden, werden folgende Termine für die Abiturprüfung festgelegt:

Erste Konferenz des zentralen Abiturausschusses
Donnerstag, 29.10.2020
Letzter Unterrichtstag
Freitag, 30.10.2020
Schriftliche Abiturprüfungen (Termine für die einzelnen Fächer)
ab Dienstag, 03.11.2020
bis Freitag, 13.11.2020
Nachschreibetermine
Sonderregelung*
Übergabe der Prüfungsarbeiten zur externen Zweitkorrektur
entfällt
Rückgabe der Prüfungsarbeiten der externen Zweitkorrektur bzw. Weitergabe zur Drittkorrektur
entfällt
Rückgabe der drittkorrigierten Prüfungsarbeiten
entfällt
Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach
ab Montag, 16.11.2020**
Letzter Tag der mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach
Montag, 21.12.2020
Letzter Tag der Zeugnisausgabe
Dienstag, 22.12.2020

* Termine werden nach Abstimmung mit den betroffenen Weiterbildungskollegs in Abhängigkeit von den Fächerkombinationen der von dort gemeldeten Nachschreiber von der Qualitäts-und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) festgelegt.

** Da ggf. zeitgleich Nachschreibetermine für die schriftlichen Prüfungen im 1. - 3. Fach angesetzt werden, ist dies bei der Terminplanung für die Prüfungen im 4. Fach zu berücksichtigen.

Fachprüfungstermine

  1. Für die schriftlichen Abiturprüfungen im Wintersemester 2020/2021 (1. Schulhalbjahr 2020/21) an den Weiterbildungskollegs werden für die einzelnen Fächer die Prüfungstermine entsprechend der Anlage A festgelegt.

  2. Die Nachschreibetermine werden dezentral geregelt.

  3. Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.

  4. Die externe Zweitkorrektur für den Abiturjahrgang 2020 entfällt.

Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.04.2019 (ABl. NRW. 06/19 – BASS 12-65 Nr. 2) wird aufgehoben.

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