Termine zum Zentralabitur am Beruflichen Gymnasium 2025
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Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen 2025 im Beruflichen Gymnasium
(Bildungsgänge D 1 – D 28 APO-BK Anlage D)
Für die Abiturprüfung im Jahr 2025 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:
1.
Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses
Donnerstag, 10. April 2025
2.
Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13
Freitag, 11. April 2025
3.
Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch]
Dienstag, 06. Mai 2025
4.
Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach)
Freitag, 09. Mai 2025
5.
Zentrale Abiturprüfung im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch]
Dienstag, 13. Mai 2025
6.
Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach (Grundkursfach)
Freitag, 16. Mai 2025
7.
Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach
*
ab Dienstag, 20. Mai 2025
8.
Nachschreibtermin im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch]
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Donnerstag, 22. Mai 2025
9.
Nachschreibtermin im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach)
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Dienstag, 27. Mai 2025
10.
Nachschreibtermin im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch]
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Mittwoch, 4. Juni 2025
11.
Nachschreibtermin 3. Prüfungsfach (Grundkursfach)
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Donnerstag, 12. Juni 2025
12.
Letzter Tag der mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach
Freitag, 27. Juni 2025
13.
Letzter Tag der Zeugnisausgabe
Samstag, 28. Juni 2025
*) Nachschreibtermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach.
**) Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibtermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsicht ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen.
Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule sind über die Schulverwaltungsseite unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibterminen erforderlich wird.
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.