Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz in Nordrhein-Westfalen (DSD NRW)

Lachende türkische Schülerin hat Abi bestanden

Das Deutsche Sprachdiplom (DSD NRW) ist eine Maßnahme der sprachlichen Erstintegration für neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene. Das DSD I richtet sich an ca. 14- bis 16-Jährige an allgemeinbildenden Schulen, das DSD I PRO, die berufsorientierte Variante, an Schülerinnen und Schüler zwischen 16 und 25 Jahren an beruflichen Schulen.

Beide Prüfungsformate, DSD I und DSD I PRO, sind Stufenprüfungen auf dem Niveau A2/B1 mit dem Zielniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), das in den vier Kompetenzbereichen Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftliche Kommunikation, Mündliche Kommunikation geprüft wird.

Mit dem DSD erwerben die Schülerinnen und Schüler einen zertifizierten Sprachnachweis, der vor allem den Übergang von der Schule in den Beruf ebnen kann: Ein Deutsches Sprachdiplom verbessert die Chancen bei der Suche nach einem Praktikums- oder Ausbildungsplatz.

Lehrerinnen und Lehrern dient das DSD als valides Diagnoseinstrument, als Beratungsgrundlage bei den Übergängen in die Regelklasse, einen Ausbildungsgang oder eine andere Schulform. Unterstützt werden Lehrende zudem etwa durch Orientierung am Rahmenplan Deutsch als Fremdsprache der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, passgenaue Lehrwerke, regelmäßige Schulungen, Angebote zu regionaler und landesweiter Vernetzung.

Bei dem Länderprojekt DSD Inland, das 2012 eingeführt wurde, handelt es sich um einen Re-Import aus dem Auslandsschulwesen, wo das DSD seit 1974 als Prüfung für Deutsch als Fremdsprache etabliert ist und bis heute floriert. Als das einzige schulische Programm der Bundesrepublik für Deutsch als Fremdsprache genießt das international standardisierte Zertifikat der Kultusministerkonferenz weltweit hohes Renommee.

Im Schuljahr 2026/2027 nehmen 150 Schulen in NRW, darunter 106 berufliche Schulen, an den DSD-Prüfungen teil.

Das Programm ist weiterhin im Aufwuchs begriffen.

Schulen können sich um Aufnahme in das Programm DSD NRW bewerben, wenn sie u.a. die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Teilnahme von durchschnittlich mindestens zwölf Prüflingen in einem Zeitraum von drei Jahren (Prinzip: „36 in drei“), die noch nicht in das Regelsystem integriert sind. Um Schulen, die diese Mindestzahl (voraussichtlich) nicht erreichen, dennoch die Teilnahme an den DSD-Prüfungen zu ermöglichen, bietet die Programmleitung DSD in Nordrhein-Westfalen ein Campus-Modell an, bei dem sich zwei Schulen zusammenschließen können.
  • Einverständnis der/des für die Schule zuständigen Dezernentin/Dezernenten
  • Einrichtung der Funktion einer oder eines DSD-Prüfungsbeauftragten mit Teilnahme an den Veranstaltungen des DSD NRW
  • Bereitstellung der technischen Ausstattung zur Eingabe und Pflege der DSD-Daten in der Schule auf der Java-basierten Online-Plattform DSD-LP
  • Bereitschaft mindestens einer Lehrkraft aus dem Kollegium zur Teilnahme an Bewertendenschulungen und zur externen Bewertung von mindestens 30 anonymisierten, schriftlichen DSD-Prüfungen im April/Mai. Eine Vergütung wird gewährt.

Die Prüfungsgebühren trägt das Land NRW, die Teilnahme ist für alle Beteiligten freiwillig.