Termine zum Zentralabitur am Berufskolleg 2017
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Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen 2017 im Beruflichen Gymnasium (Bildungsgänge D 1 – D 28 APO-BK Anlage D)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 29. Mai 2015
Für die Abiturprüfung im Jahre 2017 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:
1. |
Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses |
Donnerstag, 6. April 2017 |
2. |
Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 |
Freitag, 7. April 2017 |
3. |
Zentrale Abiturprüfung 2. Leistungskursfach (ohne Englisch) |
Dienstag, 25. April 2017 |
4. |
Zentrale Abiturprüfung im Fach Englisch |
Freitag, 28. April 2017 |
5. |
Zentrale Abiturprüfung 1. Leistungskursfach (ohne Englisch) |
Donnerstag, 4. Mai 2017 |
6. |
Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach [Grundkursfach] |
Dienstag, 9. Mai 2017 |
7. |
Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach* |
ab Montag 15. Mai 2017 |
8. |
Nachschreibtermin 2. Leistungskursfach (ohne Englisch) |
Dienstag, 30. Mai 2017 |
9. |
Nachschreibtermin im Fach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach) |
Freitag, 2. Juni 2017 |
10. |
Nachschreibtermin 1. Leistungskursfach (ohne Englisch) |
Freitag, 9. Juni 2017 |
11. |
Nachschreibtermin 3. Prüfungsfach [Grundkursfach]** |
Dienstag, 13. Juni 2017 |
12. |
Letzter Tag der mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach |
Freitag, 30. Juni 2017 |
13. |
Letzter Tag der Zeugnisausgabe |
Samstag, 1. Juli 2017 |
*) Nachschreibtermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach.
**) Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibtermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsichtsbehörde ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen.
Dem Ministerium für Schule und Weiterbildung sind über die Zentralen Schulverwaltungsanwendungen des Bildungsportals unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibtermin erforderlich wird.
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.