ZP10 - Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlagen des Abschlussverfahrens ZP10

Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren sind im Schulgesetz (Externer Link) (§ 12 Abs. 3) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (Externer Link) (§§ 30 ff. APO-S I (Externer Link)) geregelt. Die genauen Modalitäten der Durchführung der Prüfungen werden durch eine jährlich aktualisierte Verfügung geregelt, die die Bezirksregierungen an die Schulen leiten.

Kurzübersicht über die Arbeitsabläufe zwischen Waldorfschulen / Waldorf-Förderschulen und Partnerschulen sowie Laufzettel zur Protokollierung der fachbezogenen Prüfungsergebnisse: