Rechtliche Grundlagen des Abschlussverfahrens ZP10
Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren sind im Schulgesetz (Externer Link) (§ 12 Abs. 3) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (Externer Link) (§§ 30 ff. APO-S I (Externer Link)) geregelt. Die genauen Modalitäten der Durchführung der Prüfungen werden durch eine jährlich aktualisierte Verfügung geregelt, die die Bezirksregierungen an die Schulen leiten.
Verfügung mit Anlagen für die allgemeinen Schulen für das Prüfungsjahr 2026
Verfügung mit Anlagen für die Abendrealschulen für das Prüfungsjahr 2026
Verfügung mit Anlagen für die Waldorfschulen für das Prüfungsjahr 2026
Kurzübersicht über die Arbeitsabläufe zwischen Waldorfschulen / Waldorf-Förderschulen und Partnerschulen sowie Laufzettel zur Protokollierung der fachbezogenen Prüfungsergebnisse: