Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 29. September 2023 – 525-6.03.15.06-94308
Rahmentermine für das Sommersemester des Schuljahres 2024/25
Für die Abiturprüfung im Jahr 2025 an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2025), Waldorfschulen und für die Externenprüfung werden die folgenden Rahmentermine festgelegt:
| Ende der Leistungsbewertung | Donnerstag, 3. April 2025 |
| Prüfungsvorbereitung | Freitag, 4. April 2025 bis Donnerstag, 10. April 2025 |
| Erste Konferenz des Zentralen Abiturausschusses | Donnerstag, 10. April 2025* |
| Letzter Unterrichtstag für die Studierenden des 6. Semesters | Freitag, 11. April 2025* |
| Schriftliche Abiturprüfungen Haupttermine (Termine für die einzelnen Fächer - Anlage A) | ab Dienstag, 29. April 2025 bis Mittwoch, 21. Mai 2025 |
| Schriftliche Abiturprüfungen Nachschreibetermine (Termine für die einzelnen Fächer - Anlage B) | ab Donnerstag, 22. Mai 2025 bis Donnerstag, 5. Juni 2025 |
| Übergabe der Prüfungsarbeiten zur externen Zweitkorrektur | Dienstag, 20. Mai 2025 |
| Rückgabe der Prüfungsarbeiten der externen Zweitkorrektur beziehungsweise Weitergabe zur Drittkorrektur | Dienstag, 03. Juni 2025 |
| Rückgabe der drittkorrigierten Prüfungsarbeiten | Mittwoch, 11. Juni 2025 |
| Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach | ab Donnerstag, 22. Mai 2025** |
| Letzter Tag der mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach | Freitag, 4. Juli 2025 |
| Letzter Tag der Zeugnisausgabe | Samstag, 5. Juli 2025* |
* Für Waldorfschulen werden abweichende Regelungen durch Verfügung der oberen Schulaufsicht getroffen. ** Da gegebenenfalls zeitgleich Nachschreibetermine für die schriftlichen Prüfungen im 1. - 3. Fach zentral angesetzt sind, ist dies bei der Terminplanung für die Prüfungen im 4. Fach zu berücksichtigen. Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Fach. | |
Der Termin für die Ausgabe der Schullaufbahnbescheinigungen wird auf den 17. Januar 2025 festgelegt.
Die Leistungen, die innerhalb des ersten Halbjahres erbracht wurden, werden in diesem Fall nach Ablauf des Beurteilungszeitraums durch die Aushändigung der Schullaufbahnbescheinigungen dokumentiert.
Prüfungsvorbereitung
Vom 4. – 10. April 2025 findet Unterricht nach organisatorischer Maßgabe der jeweiligen Schule zur Vorbereitung auf die Prüfungen nur noch in den Abiturfächern statt.
Die Teilnahme ist für die Studierenden verpflichtend.
Der Unterricht ab dem 4. April 2025 in den Abiturfächern ist nicht mehr Grundlage der Leistungsbewertung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG.
Fachprüfungstermine
- Für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen des Jahres 2025 an den Gymnasien, Gesamtschulen, Waldorfschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2025) und für die Externenprüfung werden für die einzelnen Fächer die Prüfungstermine entsprechend der Anlage A und die gegebenenfalls notwendigen Nachschreibetermine entsprechend der Anlage B festgelegt.
- Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) sind über das Meldeportal für Zentrale Prüfungsverfahren die Angaben derjenigen Studierenden mitzuteilen, für die ein Nachschreibetermin erforderlich wird.
- Aus organisatorischen Gründen müssen mehrere Prüfungsfächer an einem Prüfungstag zusammengefasst werden. Dadurch kann es in sehr wenigen Fällen zu Überschneidungen kommen. In einem solchen Fall hat zunächst das Leistungskursfach den Vorrang und die Prüfung im Grundkurs oder die Erweiterungsprüfung in Lateinisch, Griechisch oder Hebräisch erfolgt am entsprechenden Nachschreibetermin.
- Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.
- Als Fach der externen Zweitkorrektur wird für den Abiturjahrgang 2025 das Fach Spanisch (Grundkurs (neu einsetzend)) festgelegt.