I. Voraussetzungen und Ziele
In Nordrhein-Westfalen sind wir auf dem Weg zu einer größeren Eigenverantwortlichkeit der Schulen. Der größere pädagogische Gestaltungsspielraum erfordert zugleich, schulübergreifende Standards transparent zu machen und ihre Einhaltung systematisch zu überprüfen. Sie sind ein Beitrag zu gleichen Anforderungen und Bewertungen in allen Schulen und damit zur Bildungsgerechtigkeit.
Wie in der Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums und der Gesamtschule werden deshalb auch an den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs in der schriftlichen Abiturprüfung landeseinheitliche Aufgaben gestellt.
Schülerinnen und Schüler, die das Abitur krankheitsbedingt versäumen und dies durch ein Attest nachweisen können, holen die entsprechenden Prüfungen an einem vorgegebenen zentralen Termin nach. Hierfür werden gesonderte Aufgaben bereit gestellt.
II. Vorgaben zur Vorbereitung auf zentral gestellte schriftliche Prüfungsaufgaben im Abitur
Die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen an Beruflichen Gymnasien in den Bildungsgängen D1-D28 der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK)" finden in drei Fächern statt, und zwar in dem Profil bildenden Fach (2. Leistungskurs), dem weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskurs) sowie in einem Grundkursfach als drittes Abiturfach.
Die geltenden Lehrpläne für die Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen verzichten auf eine umfassende Festlegung von Inhalten und lassen Freiräume für eigenverantwortliche curriculare Entscheidungen und inhaltliche Setzungen durch die Lehrkräfte und Fachkonferenzen. Der Rückgriff auf bestimmte verbindliche Inhalte ist aber erforderlich, um eine gemeinsame Basis zur Vorbereitung aller Schülerinnen und Schüler auf Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben zu sichern. Deshalb werden inhaltliche Schwerpunkte festgelegt, auf die sich diese Aufgaben beziehen. Bei den inhaltlichen Schwerpunkten handelt es sich um Setzungen, die sich für jeden Abiturjahrgang ändern können.
Es wurden in der Anlage D neue Bildungspläne erstellt. Die zugleich entwickelten unterrichtlichen Vorgaben für das Zentralabitur setzen inhaltliche Schwerpunkte. Diese reichen bis hin zu genau bezeichneten Medien und Materialien. Sie sollen den Unterrichtenden einen Orientierungsrahmen geben und Schülerinnen und Schülern die vertiefte Bearbeitung von Fragestellungen entsprechend den in den Bildungsplänen geforderten Anforderungsebenen ermöglichen. Mit dieser inhaltlichen Beschränkung lassen sie zugleich Raum für individuelle curriculare Entscheidungen der Lehrkräfte bei der Umsetzung der Vorgaben der Bildungspläne. Die aktuellen Vorgaben für den Unterricht sind hier verfügbar.
Die vorliegenden inhaltlichen Schwerpunktsetzungen gelten zunächst für das Abitur eines Jahres. Sofern sich nicht aus den Erfahrungen in einzelnen Fächern die Notwendigkeit einer schnellen Überarbeitung ergibt, ist von einem Wechsel inhaltlicher Schwerpunkte in größeren zeitlichen Abständen und von einem Austausch der Medien und Materialien in kürzeren Zeiträumen auszugehen.
Auch wenn derartige Situationen in einer Phase des Übergangs nicht auszuschließen sind, tragen die Schulen dafür Sorge, dass sich die schulinternen Curricula an den Vorgaben orientieren. Gegebenenfalls müssen die entsprechenden Themen in der Qualifikationsphase noch einmal vertiefend aufgegriffen werden.
III. Beratung und Unterstützung der Schulen
Wichtige Hinweise, die sich im Prozess der Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen ergeben, finden Sie auf der Übersicht. Ergänzungen und Aktualisierungen werden zeitnah eingestellt. Lehrkräfte können sich dort regelmäßig informieren.
Bereits durchgeführte Prüfungsaufgaben mit entsprechenden kriterienorientierten Beurteilungsvorgaben sind für alle Prüfungsfächer hier eingestellt.
Für alle Prüfungsfächer erfolgten fachliche Implementationsveranstaltungen. Über regionale Angebote und Modalitäten informiert die jeweils zuständige Bezirksregierung.
Die Beratung erfolgt durch die für die Fachaufsicht zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten bei den Bezirksregierungen.
IV. Aufgabenentwicklung, Aufgabenstellung und Korrektur
Zur Aufgabenerstellung werden Fachausschüsse mit erfahrenen Lehrkräften unter Vorsitz der Fachaufsicht gebildet. Im Vorlauf zur Erarbeitung der Prüfungsaufgaben werden ausgewählte Schulen gebeten, Vorschläge einzureichen, die zur Aufgabenentwicklung genutzt werden.
Die Klausuren werden nach dem bisher üblichen Verfahren korrigiert. Das bedeutet: Die Erstkorrektur erfolgt durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer. Die Zweitkorrektur erfolgt schulintern durch eine von der Schulleitung benannte Lehrkraft
Korrektur- und Bewertungsvorgaben werden den zentral gestellten Aufgaben beigefügt und sind für die Leistungsbeurteilung verbindlich.
Die Aufgaben der mündlichen Prüfungen im 4. sowie gegebenenfalls im 1.-3. Fach orientieren sich an den Unterrichtsinhalten des jeweiligen Kurses.
Die Vorgaben für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben sind hierfür nicht relevant. Es ist - wie bisher - lediglich zu beachten, dass in den mündlichen Prüfungen andere inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden als bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben.
Klausuren unter Abiturbedingungen sind zur Vorbereitung auf zentral gestellte Prüfungsaufgaben besonders wichtig. 'Unter Abiturbedingungen' heißt in diesem Fall: orientiert an den Aufgabenformaten der Lehrpläne und der Beispielaufgaben und unter Eröffnung von Auswahlmöglichkeiten in begrenztem Rahmen, sofern dies für die Abiturprüfung ebenfalls vorgesehen ist.
V. Zentrale Prüfungen bei besonderen unterrichtlichen Rahmenbedingungen
Die Vielfalt möglicher Themen in den einzelnen Fächern wird nach den Erfahrungen in anderen Ländern dazu führen, dass dies vergleichsweise selten eintreten wird. Falls dies dennoch der Fall sein sollte, bleibt es ohne Auswirkungen auf das Prüfungsverfahren und die Grundsätze der Leistungsbeurteilung, da eine derart kurzfristige Absage und Neudatierung einer landesweiten, zentralen Klausur unzumutbar sind.
Bei der Erstellung der Vorgaben für die zentral gestellten Prüfungsaufgaben im Abitur wurde ein zeitlicher Spielraum berücksichtigt. So sind ca. 25% der Inhalte des jeweiligen Kurshalbjahres nicht prüfungsrelevant, sondern werden durch schulinterne Vereinbarungen gefüllt. Die Berücksichtigung eines darüber hinausgehenden Unterrichtsausfalls ist im Rahmen des zentralen Verfahrens in der Regel nicht möglich. Mit Blick auf die Abiturprüfungen sind in der Schule abgestimmte Verfahrensregelungen zur Sicherung des Lernprozesses betroffener Lerngruppen unverzichtbar. Darauf ist auch bei der Beratung der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen.
VI. Auswirkungen von Wiederholung
Für alle Prüflinge in der Abiturprüfung gelten die Vorgaben für die Abiturprüfung des Prüfungsjahres. Wiederholer sind von der Schulleitung oder einer von ihr beauftragten Lehrkraft darüber zu informieren, dass auch für sie die Vorgaben des Prüfungsjahres gelten. Soweit zwischen den bisher für den Wiederholer geltenden Vorgaben für die Abiturprüfung und den für den Wiederholer neuen Vorgaben Unterschiede bestehen, beispielsweise bezüglich der der inhaltlichen Schwerpunkte oder der Bezugstexte, ist der Wiederholer hierüber zu informieren und entsprechend zu beraten.