Förderschulen
- Förderschulen, die nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinen Schulen in Verbindung mit jeweils eigenen Richtlinien der Förderschulen unterrichten, können an den Lernstandserhebungen in Klasse 8 teilnehmen. Ihre Teilnahme erfolgt freiwillig.
- Den teilnehmenden Schulen wird empfohlen, die Rahmenbedingungen entsprechend der Durchführung in den allgemeinen Schulen zu gestalten. Über ggf. notwendigen Nachteilsausgleich entscheiden die Förderschulen entsprechend der besonderen Gegebenheiten der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte.
- Die Anmeldung erfolgt nach entsprechender Information durch das MSW per email. Alle Förderschulen, die zum ersten Mal teilnehmen, erhalten einen Zugang (Passwort) zum Server. Für Förderschulen, die bereits teilgenommen haben, behält das bisherige Passwort seine Gültigkeit. Auf dem Server stehen den Förderschulen alle verfügbaren Materialien der Lernstandserhebungen in Klasse 8 zur Verfügung.
- Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Hören und Kommunikation" und „Sehen" melden sich in einem gesonderten Verfahren an und werden hierüber per email informiert.
- Die Testaufgaben werden den Förderschulen zeitgleich mit den allgemeinen Schulen zur Verfügung gestellt. Die Durchführung kann an den Förderschulen auch an späteren als den zentral vorgegebenen Terminen stattfinden. Für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Hören und Kommunikation" und „Sehen" werden bei Bedarf modifizierte Aufgaben zur Verfügung gestellt und gesondert verschickt.
- Nach der Durchführung der Lernstandserhebungen erhalten die Förderschulen nach Eingabe der Ergebnisse im geschützten Bereich des Servers Lösungshäufigkeiten der Aufgaben. Spätestens nach zwei Wochen steht dort auch eine Fähigkeitsniveauzuordnung für jedes Kind zur Verfügung. Da die Beschreibungen der Fähigkeitsniveaus für Schülerinnen und Schüler aus allgemeinen Schulen vorgenommen worden sind und es sich bei den geprüften Inhalten um eine Momentaufnahme ausgewählter Teilkompetenzen handelt, sollte diese Zuordnung nicht überinterpretiert werden. Damit kann lediglich aufgezeigt werden, ob das Kind in der Lage ist, Aufgaben der getesteten Bereiche auf dem jeweiligen Niveau hinreichend sicher zu lösen. Repräsentative landesweite Referenzwerte können für die Förderschulen aus methodischen Gründen nicht berechnet werden.
- Für die Förderschulen werden im Rahmen der Auswertung die Lösungshäufigkeiten der einzelnen Aufgaben für die teilnehmenden Lerngruppen und für die Schule berechnet. Sie können online (www.lernstand8.nrw.de, Zugang mit Passwort) eingesehen werden. Aufgrund des Nachteilsausgleichs können die Ergebnisse aus testmethodischen Gründen nicht - wie bei den allgemeinen Schulen - in Form von sogenannten Fähigkeits- bzw. Kompetenzniveaus berechnet werden. Um eine Verortung der erzielten Leistungen im Vergleich mit den allgemeinen Schulen zu ermöglichen, werden zusätzlich die landesweiten Lösungshäufigkeiten der allgemeinen Schulen zum Vergleich zur Verfügung gestellt. Diese Referenzwerte zeigen, bei welchen Aufgaben die Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schulen besondere Stärken und Schwächen hatten. Diese Fähigkeitsprofile können von den Förderschulen für einen orientierenden Vergleich herangezogen werden. Repräsentative landesweite Referenzwerte können für die Förderschulen auf Grund der Freiwilligkeit der Teilnahme sowie der geringen Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler nicht berechnet werden. Eine Rückmeldung auf Klassen- bzw. Schulebene ist nicht aussagekräftig und ist deshalb nicht vorgesehen.
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