Informationen für Eltern und Schüler

Faltblatt zum Ausdrucken

Flyer Elterninformation (PDF)

Schulen, die Französisch ab Klasse 5 unterrichten, können entscheiden, ob sie alternativ im Fach Französisch oder an allen 4 Fächern an den Lernstandserhebungen teilnehmen.

Termine im Schuljahr 2011/2012

  • 24.02.2012 Deutsch

  • 28.02.2012 Englisch/Französisch

  • 01.03.2012 Mathematik

Teilnahme

Die Teilnahme an den Lernstanderhebungen ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen verpflichtend. Hinweise zu den Ausnahmeregelungen finden Sie hier.

Ziel und Inhalte

Mit Lernstandserhebungen soll festgestellt werden, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt in den getesteten Fächern verfügen. Die Ergebnisse können von den Schulen mit den Vorgaben der Kernlehrpläne verglichen werden und leisten damit einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler. Eine Einführung in die Ziele von Lernstandserhebungen gibt eine Broschüre des MSW, die als PDF hier heruntergeladen werden kann.

Die Testaufgaben wurden (seit 2009) unter Leitung des IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Berlin) gemeinsam von Schulpraktikern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entwickelt und in ausgewählten Schulen erprobt (http://www.iqb. hu-berlin.de/vera).

In Deutsch und Englisch bzw. Französisch stehen in jedem Jahr unterschiedliche Teilleistungsbereiche des Fachs im Fokus. Die Schwerpunkte und Dauer für 2011 werden nach Abschluss der Aufgabenentwicklung in Absprache mit dem IQB und den anderen Ländern festgelegt und bekannt gegeben.

Bei den Lernstandserhebungen in Klasse 8 werden drei unterschiedliche Testhefte eingesetzt; Version A richtet sich an die Grundkurse der Hauptschulen und Gesamtschulen, Version B an die Realschulen sowie Erweiterungskurse der Hauptschulen und Gesamtschulen und Version C an die Gymnasien.

Beispielaufgaben können hier angesehen werden:
http://www.iqb.hu-berlin.de/vera/aufgaben

Was unterscheidet Lernstandserhebungen von einer Klassenarbeit?

  • In den Lernstandserhebungen wird überprüft, welches Wissen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten bisherigen Schulzeit erworben und aktiv zur Verfügung haben, um damit fachspezifisch zu arbeiten. Klassenarbeiten beziehen sich dagegen eher auf die vorausgegangene Unterrichtssequenz.
  • Lernstandserhebungen enthalten unterschiedliche Aufgabenformate (z. B. multiple-choice, halboffene, offene Aufgaben). Im Gegensatz zu Klassenarbeiten decken die Aufgaben das gesamte Schwierigkeitsspektrum ab (dies wird in Voruntersuchungen empirisch bestimmt). Aus testmethodischen Gründen sollen die Lösungen eindeutig als „richtig oder falsch" einzustufen sein. Der Kompetenzwert einer Schülerin bzw. eines Schülers wird aus der Gesamtheit aller eingesetzten Aufgaben bestimmt.

Soll für Lernstandserhebungen geübt werden?

Der Aufbau allgemeiner Kompetenzen ist ein langfristiger Prozess, der über Jahre hinweg in guten Lernarrangements erfolgt, die auch Alltagsbezüge, das Vernetzen von Inhalten, regelmäßiges Wiederholen von Grundlagen, gegenseitiges Erklären, Zusammenstellen und Umarbeiten von Übersichten, eigene Schreibprodukte usw. beinhalten.

Ein gezieltes Trainieren von Testaufgaben kann diesen Kompetenzaufbau nicht ersetzen. Es verfälscht aber das Ergebnis und den Nutzen der Lernstandserhebung, weil hierbei vielleicht kurzfristig Wissen oder Fertigkeiten eingebracht werden, die als dauerhafte Kompetenz noch gar nicht verfügbar sind.

Es ist dagegen sinnvoll, die Schülerinnen und Schüler auf die ungewohnten Aufgabenformate vorzubereiten. 

Welche Rückmeldungen erhalten Eltern über das Ergebnis ihres Kindes?

Die bearbeiteten Hefte werden von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Schule korrigiert (Zeitraum: max. 4 Wochen). Unmittelbar nach beendeter Korrektur erhalten die Lehrerinnen und Lehrer für jedes Fach eine Rückmeldung auf Aufgabenebene und die Lösungsquoten der Klasse.

Anschließend erfolgt die landesweite Auswertung. Sie sollte gegen Schuljahresende abgeschlossen sein, so dass zu diesem Zeitpunkt die Zuordnungen der Schülerinnen und Schüler zu den jeweiligen Kompetenzniveaus mitgeteilt werden können. Die Niveaus werden inhaltlich beschrieben, so dass ersichtlich ist, über welche Kompetenzen die Jugendlichen zum Zeitpunkt der Lernstandserhebung verfügten.

Die Ergebnisse der Schule, auch im landesweiten Vergleich, werden auf der Schulkonferenz vorgestellt.

Welchen Einfluss hat das Ergebnis der Lernstanderhebung auf die Notengebung?

Die Lernstandserhebungen werden in Nordrhein-Westfalen nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet.
Die Ergebnisse werden ergänzend zu den Bereichen "Schriftliche Arbeiten" und "Sonstige Leistungen" bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt (SchulG § 48 Abs. 2). Auf dem Hintergrund des erteilten Unterrichts und der bisher von der Schülerin/dem Schüler gezeigten Leistungen entscheidet die Lehrkraft, ob die Leistung im Rahmen der Lernstandserhebungen den Erwartungen entspricht oder über bzw. unter den Erwartungen liegt. Ein allgemein verbindliches Benotungsraster oder -schema ist bei den Lernstandserhebungen nicht vorgegeben; die Lehrkraft beurteilt die erbrachte Leistung vielmehr auf der Grundlage des Unterrichts.