Vorbemerkungen
Im Jahr 2004 wurden erstmals in Nordrhein-Westfalen Kernlehrpläne eingeführt. Mit dieser neuen Form kompetenzorientierter Unterrichtsvorgaben werden die von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten nationalen Bildungsstandards für den mittleren Schulabschluss aufgegriffen und in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Kernlehrpläne beschreiben das Abschlussprofil am Ende der Sekundarstufe I und legen Kompetenzerwartungen fest, die als Zwischenstufen am Ende bestimmter Jahrgangsstufen erreicht sein müssen.
Kernlehrpläne sind ein wichtiges Element eines zeitgemäßen und umfassenden Gesamtkonzepts für die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit. Sie bieten allen an Schule Beteiligten Orientierungen darüber, welche Kompetenzen zu bestimmten Zeitpunkten im Bildungsgang verbindlich erreicht werden sollen, und bilden einen Rahmen für die Bewertung der erreichten Ergebnisse.
Aufgrund der Neufassung von § 10 Abs. 3 des Schulgesetzes, der die Schulzeitverkürzung am Gymnasium über eine Verkürzung der Sekundarstufe I realisiert, endet die Sekundarstufe I an den Gymnasien nunmehr mit dem Ende von Klasse 9. Um den veränderten Rahmenbedingungen in angemessener Form Rechnung zu tragen, erfolgt im neuen Kernlehrplan
- die Ausweisung und Fokussierung auf die bis zum Ende der Sekundarstufe I zu erreichenden Standards,
- eine modifizierte Verteilung der erwarteten Kompetenzen in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 sowie
- eine Überführung der über den mittleren Schulabschluss hinausgehenden Anforderungen in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
Bei der Anpassung der Kernlehrpläne an den verkürzten Bildungsgang des Gymnasiums wurde die bereits bewährte Konzeption der Kernlehrpläne beibehalten.
Kernlehrpläne
- sind kompetenzorientierte Lehrpläne, bei denen die erwarteten Lernergebnisse im Mittelpunkt stehen,
- beschreiben die erwarteten Lernergebnisse in Form von fachbezogenen Kompetenzen, die fachdidaktisch begründeten Kompetenzbereichen zugeordnet sind,
- zeigen, in welchen Stufungen diese Kompetenzen im Unterricht in der neuen Sekundarstufe I erreicht werden können, indem sie die erwarteten Kompetenzen am Ende der Klassen 6, 8 und 9 näher beschreiben,
- beschränken sich dabei auf wesentliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die mit ihnen verbundenen Inhalte und Themen, die für den weiteren Bildungsweg unverzichtbar sind,
- bestimmen durch die Ausweisung von verbindlichen Erwartungen auch Bezugspunkte für die Überprüfung der Lernergebnisse und Leistungsstände in der schulischen Leistungsbewertung - einschließlich der zentralen Prüfungen,
- schaffen so die Voraussetzungen, um definierte Anspruchsniveaus an der Einzelschule sowie im Land zu sichern.
Indem Kernlehrpläne sich auf die zentralen Kompetenzen beschränken, geben sie den Schulen die Möglichkeit, sich auf diese zu konzentrieren und ihre Beherrschung zu sichern. Die Schulen können dabei entstehende Freiräume zur Vertiefung und Erweiterung der aufgeführten Kompetenzen und Inhalte und damit zu einer schulbezogenen Schwerpunktsetzung nutzen.
Die bisherigen Richtlinien des Gymnasiums bleiben bis auf Weiteres in Kraft. Sie beschreiben die Aufgaben und Ziele der Schulform in der Sekundarstufe I und enthalten auch die jeweils spezifischen Hinweise zum Lehren und Lernen.
Auszug aus dem Kernlehrplan Französisch für die fünfjährige Sekundarstufe I am Gymnasium, hrsg. vom Ministerium für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen (14.06.2007). Den vollständigen Kernlehrplan erhalten Sie beim Ritterbach Verlag GmbH, Schriftenreihe "Schule in NRW". Alle Rechte für Druck und Vertrieb der Kernlehrpläne liegen beim Verlag.
