5 Leistungsbewertung

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO-S I) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ angemessen – mit gleichem Stellenwert – zu berücksichtigen.

Die Leistungsbewertung insgesamt bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen in den Bereichen des Faches jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen sie eine Hilfe für weiteres Lernen darstellen. Den verbindlichen Bezugsrahmen für Lernerfolgsüberprüfungen geben die im Kernlehrplan beschriebenen Kompetenzen vor. 

Die Lernerfolgsüberprüfung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden – ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend – zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können.

Im Sinne der Orientierung an Standards sind grundsätzlich alle in Kapitel 3 des Lehrplans ausgewiesenen Bereiche („Kommunikative Kompetenzen“, „Interkulturelle Kompetenzen“, „Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit“ sowie „Methodische Kompetenzen“) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Dabei hat die produktive mündliche Sprachverwendung der Fremdsprache Französisch einen besonderen Stellenwert. Leistungen, die von den Schülerinnen und Schülern in den Bereichen „Sprechen: an Gesprächen teilnehmen“ und „Sprechen: zusammenhängendes Sprechen“ erbracht werden, sollen daher ebenfalls einer regelmäßigen systematischen Überprüfung unterzogen werden.

  • Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten)

Klassenarbeiten beziehen sich auf die komplexen Lernsituationen des handlungsorientierten Französischunterrichts. Sie geben den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, Gelerntes in sinnvollen thematischen und inhaltlichen Zusammenhängen anzuwenden. Dies erfolgt in der Regel dadurch, dass rezeptive und produktive Leistungen mit mehreren Teilaufgaben überprüft werden, die in einem thematisch-inhaltlichen Zusammenhang stehen.

Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige Form der Leistungsüberprüfung ersetzt werden (APO-S I § 6 Abs. 8). In den modernen Fremdsprachen kann dies auch in Form einer mündlichen Leistungsüberprüfung erfolgen, wenn im Laufe des Schuljahres die Zahl von vier schriftlichen Klassenarbeiten nicht unterschritten wird.

Bei der Leistungsüberprüfung können grundsätzlich geschlossene, halboffene und offene Aufgaben eingesetzt werden. Halboffene und geschlossene Aufgaben eignen sich insbesondere zur Überprüfung der rezeptiven Kompetenzen. Sie sollten im Sinne der integrativen Überprüfung jeweils in Kombination mit offenen Aufgaben eingesetzt werden. Der Anteil offener Aufgaben steigt im Laufe der Lernzeit, er überwiegt in den Jahrgangsstufen 8 und 9.

Bei der Bewertung offener Aufgaben sind im inhaltlichen Bereich der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse und im sprachlichen Bereich der Grad der Verständlichkeit der Aussagen angemessen zu berücksichtigen. In die Bewertung der sprachlichen Leistung werden die Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular, die Komplexität und Variation des Satzbaus, die orthographische, lexikalische und grammatische Korrektheit sowie die sprachliche Klarheit, gedankliche Stringenz und inhaltliche Strukturiertheit einbezogen. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit werden auch daraufhin beurteilt, in welchem Maße sie die Kommunikation insgesamt beeinträchtigen. Bei der Notenbildung für offene Aufgaben kommt der sprachlichen Leistung in der Regel ein etwas höheres Gewicht zu als der inhaltlichen Leistung.

  • Sonstige Leistungen im Unterricht

Zum Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen“ zählen

  • die kontinuierliche Beobachtung der Leistungsentwicklung im Unterricht (verstehende Teilnahme am Unterrichtsgeschehen sowie kommunikatives Handeln und Sprachproduktion schriftlich wie vor allem mündlich). Zu beachten sind individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch sowie kooperative Leistungen im Rahmen von Team- und Gruppenarbeit, 
  • die punktuelle Überprüfung einzelner Kompetenzen in fest umrissenen Bereichen des Faches (u. a. kurze schriftliche Übungen, Wortschatzkontrolle, Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens, vorgetragene Hausaufgaben oder Protokolle einer Einzel- oder Gruppenarbeitsphase), 
  • längerfristig gestellte komplexere Aufgaben, die von den Schülerinnen und Schülern einzeln oder in der Gruppe mit hohem Anteil der Selbstständigkeit bearbeitet werden, um sich mit einer Themen- oder Problemstellung vertieft zu beschäftigen und zu einem Produkt zu gelangen, das ein breiteres Spektrum fremdsprachlicher Leistungsfähigkeit widerspiegelt. Dazu gehört auch die auf Nachhaltigkeit angelegte Arbeit mit dem Europäischen Portfolio der Sprachen. Bei längerfristig gestellten Aufgaben müssen die Regeln für die Durchführung und die Beurteilungskriterien den Schülerinnen und Schülern im Voraus transparent gemacht werden.

Hinweise

Hinweise zur Leistungsüberprüfung in den modernen Fremdsprachen in der Sek I erhalten Sie hier.
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