Fachliche Vorgaben, Hinweise und Materialien

Deutsch

Vorgaben Deutsch für 2024

Für Schülerinnen und Schüler, die ihr Abitur im Jahr 2023 und in den Folgejahren ablegen werden, gilt seit Beginn des Schuljahres 2021/22 im Fach Deutsch verbindlich eine neue Operatoren-Liste. Hinzu kommen kleinere Veränderungen im Bereich der Aufgabenkonstruktion im Hinblick auf das Zentralabitur ab 2023.

(Vgl. die Rubrik Das Zentralabitur ab 2023: Neuerungen und Kontinuitäten im Fach Deutsch - Zentralabitur GOSt Deutsch)

Vor diesem Hintergrund gilt die neue Operatoren-Liste ebenfalls für den Unterricht in der Einführungsphase im Hinblick auf die Zentrale Klausur 2024.

Mathematik

Vorgaben Mathematik für 2024

Auf Grundlage des neuen Kernlehrplans Mathematik für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule, der zum 01.08.2023 beginnend mit der Einführungsphase aufsteigend in Kraft gesetzt wird, ändern sich die curricularen Grundlagen für die zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase ab 2024. Mit den bereits erfolgten Änderungen zum Einsatz digitaler Mathematikwerkzeuge in Prüfungen der gymnasialen Oberstufe werden nun auch für den Teil B der Zentralen Klausur am Ende der Einführungsphase ab 2024 zwei Aufgabensätze bereitgestellt: ein Aufgabensatz für das Hilfsmittel einfacher WTR sowie ein Aufgabensatz für das Hilfsmittel CAS/MMS.

Für Schülerinnen und Schüler, die ihr Abitur im Jahr 2023 und in den Folgejahren ablegen werden, gilt seit Beginn des Schuljahres 2021/22 im Fach Mathematik verbindlich eine neue Operatorenübersicht.

(Vgl. die Rubrik Anpassungen im Zentralabitur Mathematik ab 2023 und ab 2024 Zentralabitur GOSt Mathematik)

Vor diesem Hintergrund gilt die neue Operatorenübersicht ab 2022 ebenfalls für die Zentrale Klausur Mathematik am Ende der Einführungsphase.

Für Schülerinnen und Schüler, die ihr Abitur im Jahr 2027 und in den Folgejahren ablegen werden, ist in der Abiturprüfung im Fach Mathematik anstelle einer mathematischen Formelsammlung nur noch das "Dokument mit mathematischen Formeln" zugelassen.

(Vgl. die Rubrik Fachliche Vorgaben, Hinweise und Materialien Zentralabitur GOSt Mathematik)

Dieses Dokument ist daher auch für die Zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase ab dem Jahr 2025 verbindlich. Auf freiwilliger Basis kann dieses Dokument bereits in der Zentralen Klausur am Ende der Einführungsphase im Jahr 2024 verwendet werden.

Beispielaufgaben für die ZKE in Mathematik ab 2024

Nachfolgend werden Beispiele für Klausuraufgaben, die die oben dargestellten veränderten Rahmenbedingungen illustrieren, zur Verfügung gestellt.

Hinweise Mathematik

Die Zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil sind von den Schülerinnen und Schülern Aufgaben ohne Nutzung von Hilfsmitteln zu bearbeiten. Zur Bearbeitung der Aufgaben im zweiten Teil ist die Nutzung eines einfachen WTR- oder CAS/MMS-Rechners erforderlich. Dabei wird eine hinlängliche Vertrautheit mit dem einfachen WTR- oder CAS/MMS-Rechner vorausgesetzt.

Zu Klausurbeginn stehen den Prüflingen die Aufgaben des Teils A sowie die Aufgaben des Teils B zur Verfügung, jedoch nicht die Hilfsmittel einfacher WTR bzw. CAS/MMS und Formelsammlung. Jeder Prüfling entscheidet selbst über den Zeitpunkt, zu dem er den Aufgabenteil A abgibt und die Hilfsmittel erhält. Dieser Zeitpunkt muss innerhalb der ersten 20 Minuten nach Klausurbeginn liegen. Die Gesamtbearbeitungszeit für beide Teile beträgt zusammen 100 Minuten.

Regelungen zum Einsatz digitaler Mathematikwerkzeuge in der gymnasialen Oberstufe

Die Verpflichtung zur Anschaffung eines grafikfähigen Taschenrechners in der gymnasialen Oberstufe allgemeinbildender Schulen entfällt gemäß Schulmail vom 23.09.2022 für die Jahrgänge, die ab dem Schuljahr 2023/24 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten.

Hintergrund sind die Vereinbarungen der Länder, die Vergleichbarkeit der Abituranforderungen zu erhöhen und die landesspezifischen Rahmenbedingungen der Abiturprüfungen weiter anzugleichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Schulmail vom 23.09.2022.

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