Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe

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Mathematik

Fachliche und die Organisation betreffende Rückfragen richten Sie bitte an abitur.nrw@qua-lis.nrw.de. Ihre Anfrage wird in Abstimmung mit der zuständigen oberen Schulaufsicht bearbeitet, da alle für die gymnasiale Oberstufe tätigen Dezernentinnen und Dezernenten in die Entwicklung zum Zentralabitur fachlich eingebunden sind.

Abiturvorgaben

Fachliche Vorgaben, Hinweise und Materialien - Mathematik

Regelungen zum Einsatz digitaler Mathematikwerkzeuge in Prüfungen der gymnasialen Oberstufe ab 2026

Die Verpflichtung zur Anschaffung eines grafikfähigen Taschenrechners in der gymnasialen Oberstufe allgemeinbildender Schulen entfällt gemäß Schulmail vom 23.09.2022 für die Jahrgänge, die ab dem Schuljahr 2023/24 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten.
Hintergrund sind die Vereinbarungen der Länder, die Vergleichbarkeit der Abituranforderungen zu erhöhen und die landesspezifischen Rahmenbedingungen der Abiturprüfungen weiter anzugleichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Schulmail vom 23.09.2022.
Diese Änderungen beziehen sich nicht auf die Beruflichen Gymnasien.

Anpassungen im Zentralabitur Mathematik ab 2023 und ab 2024

In der Sitzung vom 15. Oktober 2020 fasste die Kultusministerkonferenz den Beschluss, die Abituranforderungen in den Ländern weiter zu vereinheitlichen. Dieser Beschluss führt nun in Verbindung mit einer Neufassung der KMK-Vereinbarungen zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung für das Zentralabitur ab 2023 im Fach Mathematik zu Anpassungen und einigen Neuerungen.

    Dazu gehört die Einführung einer angepassten Operatorenübersicht, die bereits ab dem Abitur im Jahr 2023 verbindlich ist. Die Anpassung der Operatorenübersicht erfolgte vor dem Hintergrund der Anforderungen des ländergemeinsamen Abituraufgabenpools, dessen Entwicklung vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) als wissenschaftliche Einrichtung der Länder koordiniert wird.

    Hinzu kommen Anpassungen bei den Auswahlmodalitäten im Zentralabitur Mathematik ab dem Prüfungsjahr 2024. Hier wird für den ersten Prüfungsteil (hilfsmittelfrei zu bearbeitende Aufgaben) eine begrenzte Aufgabenauswahl durch die Schülerinnen und Schüler eingeführt.

    Von der Fachaufsicht Mathematik werden zu diesen Anpassungen für die Prüfungsjahre ab 2023 und ab 2024 Implementationsveranstaltungen in den Regierungsbezirken durchgeführt. Weitere Informationen zu diesen Veranstaltungen erhalten die Schulen zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 von der Fachaufsicht Mathematik bei den Bezirksregierungen.

Beispielaufgaben für das Abitur 2024 und 2025

Zur Orientierung der Schulen werden Beispiele für Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt, die den veränderten Bedingungen im Zentralabitur ab dem Jahr 2024 Rechnung tragen (siehe dazu auch Präsentation Änderungen beim Abitur im Fach Mathematik ab 2023 und ab 2024). Neben den Beispielaufgaben findet sich auch ein Vorblatt jeweils für den Grundkurs und für den Leistungskurs, das im Abitur-Aufgabensatz zur Dokumentation der Schülerauswahl hinsichtlich der Wahlpflichtaufgaben im ersten Prüfungsteil bereitgestellt wird.

Weitere fachbezogene Hinweise und Beispiele zu den Kernlehrplänen stehen im Lehrplannavigator zur Verfügung:

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