Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Vergabe von Integrationsstellen

Die Schulen richten ihren Antrag für die Zuweisung der Integrationsstellen an die zuständige Schulaufsicht.
Antragsschluss ist der jeweils der 30. Oktober eines Jahres.
Die Stellenzuweisung erfolgt für die folgenden zwei Schuljahre.
Der Antrag besteht aus Datenblatt und Sprachförderkonzept. Die zuständige Schulaufsicht prüft, inwieweit der Antrag hinsichtlich der Bestandsaufnahme und des entsprechend  entwickelten Sprachförderkonzepts dem Ziel einer Vergabepraxis gerecht wird, die sich an Qualitätsindikatoren orientiert.
Die Schulaufsicht stellt durch geeignete Maßnahmen (Dienstbesprechungen/Absprachen/Checklisten) sicher, dass die Integrationsstellen effektiv und wirksam eingesetzt werden und in zusätzliche Lern- und Unterrichtszeit für Schüler mit Migrationshintergrund fließen.
Schulen können Anteile von Integrationsstellen erhalten, wenn sie ein schlüssiges Förderkonzept vorweisen. Übersteigt die Nachfrage die zur Verfügung stehenden Stellen, werden vorrangig die Schulen mit einem besonders hohen Migrantenanteil in einem sozialen Brennpunkt berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten solche Schulen vorrangig Stellenanteile, deren Integrationsmaßnahmen frühzeitig beginnen.
Die Zuweisung auf alle Schulformen nehmen die Generalisten Migration der Bezirksregierungen vor, die dafür sorgen, dass die Grundsätze der Stellenvergabe transparent sind.