Vergabe von Integrationsstellen
Die
Schulen richten ihren Antrag für die Zuweisung der Integrationsstellen
an die zuständige Schulaufsicht.
Antragsschluss ist der jeweils der 30. Oktober eines Jahres.
Die Stellenzuweisung erfolgt für die folgenden zwei Schuljahre.
Der Antrag besteht aus Datenblatt und Sprachförderkonzept.
Die zuständige Schulaufsicht prüft, inwieweit der Antrag hinsichtlich der
Bestandsaufnahme und des entsprechend entwickelten Sprachförderkonzepts
dem Ziel einer Vergabepraxis gerecht wird, die sich an Qualitätsindikatoren orientiert.
Die Schulaufsicht stellt durch geeignete Maßnahmen
(Dienstbesprechungen/Absprachen/Checklisten) sicher, dass die
Integrationsstellen effektiv und wirksam eingesetzt werden und in
zusätzliche Lern- und Unterrichtszeit für Schüler mit
Migrationshintergrund fließen.
Schulen können Anteile von Integrationsstellen erhalten, wenn sie ein
schlüssiges Förderkonzept vorweisen. Übersteigt die Nachfrage die zur
Verfügung stehenden Stellen, werden vorrangig die Schulen mit einem
besonders hohen Migrantenanteil in einem sozialen Brennpunkt
berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten solche Schulen vorrangig
Stellenanteile, deren Integrationsmaßnahmen frühzeitig beginnen.
Die Zuweisung auf alle Schulformen nehmen die Generalisten Migration
der Bezirksregierungen vor, die dafür sorgen, dass die Grundsätze der
Stellenvergabe transparent sind.
