Organisation der Sprachprüfung
Aufgaben der unteren Schulaufsicht/des Schulamtes für den Kreis/die kreisfreie Stadt und der Bezirksregierung
- Anschreiben an weiterführende Schulen im Kreis bzw. der kreisfreien Stadt mit der Bitte um
- Meldung der Schülerinnen und Schüler, die sich zur Prüfung angemeldet haben, der Personen die als Vorsitzende tätig
werden sowie der
Lehrkräfte, die als Prüfer oder Prüferin vorgesehen sind
- Meldung der Schülerinnen und Schüler, die sich zur Prüfung angemeldet haben, der Personen die als Vorsitzende tätig
werden sowie der
- Entgegennahme der o. g. Meldungen
- Erstellung einer Übersicht über:
- Prüfungsorte (Namen der Schulen)
- Zusammensetzung der Kommission (Vorsitz, 1. und 2. Prüfer)
- Prüfungstermine
- Beauftragung des 2. Prüfers (Dienstbefreiung, Dienstreisegenehmigung)
- Übersendung von zentralen Aufgaben an die ausrichtenden Schulen
- Unterstützung der an der Prüfung Beteiligten u. a. durch Beratung
Aufgaben der Schulleitung
Für die organisatorische Gestaltung der Sprachprüfung ist die Schulleitung der Schule zuständig, an der MSU stattfindet. Sie hat im Rahmen ihrer Verantwortung für das gesamte Prüfungsverfahren u. a. folgende Aufgaben wahrzunehmen und Standards zu sichern:
- Zulassungsverfahren
- Fachliche Begleitung der Prüferinnen und Prüfer
- Sicherung der einheitlichen Maßstäbe für die Ermittlung und Beurteilung der mündlichen und schriftlichen Leistung
- Fachliche Auswertung und Nachbereitung der Prüfungen entsprechend der Vorgaben
Angesichts des Umfangs und der Vielfalt der wahrzunehmenden Aufgaben ist es angebracht, eine klare Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibung für alle an den Prüfungen Beteiligten vorzunehmen.
Der Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss wird an der Schule eingerichtet, in der MSU erteilt wird. Er besteht aus drei Mitgliedern. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von der Schulleiterin / dem Schulleiter beauftragte Lehrkraft. Die beiden anderen Mitglieder sind sprachkundige Lehrkräfte für den MSU. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsicht.
Aufgaben der Prüfungsvorsitzenden
- Schriftliche Prüfung
- Prüfung der schriftlichen Aufgabenstellung auf die verbindliche Kompetenzen an Ende der Sekundarstufe I vor dem Prüfungstermin
- Überprüfung der Vollständigkeit der Prüfungskommissionen
- Überprüfung der Liste der Prüflinge
- Überprüfung der Anwesenheit
- Feststellung der angestrebten Abschlussniveaus
- Information über Zeitrahmen und Organisation
- Belehrung über Folgen von Täuschungshandlungen
- Stimmigkeit der Zensur
- Festlegung der Zensur der schriftlichen Arbeit
- Mündliche Prüfung
- Festlegung des Beginns der mündlichen Prüfung
- Überprüfung der Vollständigkeit der Prüfungskommission
- Feststellung der Anwesenheit der Prüflinge
- Festlegung der Reihenfolge der Prüfungen
- Erläuterung des Prüfungsablaufs für den Prüfling
- Festlegung der Protokollführung
- Überwachung des Prüfungsverfahrens
Aufgaben der Prüferinnen/Prüfer
- Durchführung der schriftlichen Arbeit
- Ausgabe der Prüfungsvorlagen
- Erläuterung der Prüfungsvorlagen
- Korrektur und Kommentierung der Arbeit
- Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfung
- Protokollführung
- Eintragung der Vorleistung und der Teilergebnisse
- Festlegung der Zensur
- Unterschriften der Prüfungskommissionsmitglieder
