Sprachprüfung im herkunftssprachlichen Unterricht

Aufgaben und Ziele des herkunftssprachlichen (muttersprachlichen) Unterrichts

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In Nordrhein-Westfalen wächst ein erheblicher Anteil der Schülerinnen und Schüler aus Migrantenfamilien in zwei oder mehreren Sprachen auf. Diese sprachliche und kulturelle Vielfalt ist kein zeitlich befristetes Phänomen, sondern ein Merkmal moderner Gesellschaften in Europa. Europa selbst ist mehrsprachig und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europarates haben wiederholt und auf höchster Ebene politische Bekenntnisse zur Wahrung und Förderung sprachlicher und kultureller Pluralität abgelegt. Die EU-Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern verpflichtet die Mitgliedsstaaten, den herkunftssprachlichen (muttersprachlichen) Unterricht zu fördern.

Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Unterricht für zwei- und mehrsprachig aufwachsende Schülerinnen und Schüler im letzten Jahrzehnt ein doppeltes Ziel verfolgt: Schulische Angebote (vor allem in Deutsch als Zweitsprache) sind darauf gerichtet, Schülerinnen und Schüler, die Deutsch nicht als erste oder Muttersprache erworben haben, so schnell und so gründlich wie möglich in den deutschsprachigen Regelunterricht zu integrieren.

Zugleich sind die Unterrichtsangebote zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Mehrsprachigkeit sowie zur kulturellen Orientierung in einer für die jungen Menschen komplexen kulturellen Wirklichkeit an die Bedürfnisse von heute angepasst worden. Dazu gehört auch der herkunftssprachliche (muttersprachliche) Unterricht (HSU).

Der HSU ist ein Angebot des Landes. Er steht unter dessen Schulaufsicht. Dies gewährleistet eine schulische Erziehung, die sich an den Werten einer demokratisch verfassten Gesellschaft orientiert und möglichst eng an das Unterrichtsgeschehen in anderen Fächern und Lernbereichen anknüpft. Der Landtag hat dieses bildungspolitische Konzept wiederholt geprüft, erörtert und über die Fraktionen hinweg einvernehmlich positiv gewürdigt.

Im HSU werden zwei- oder mehrsprachig aufwachsende Schülerinnen und Schüler zu Kenntnissen und Fähigkeiten in vielen Sprachen geführt. Damit werden sprachliche Ressourcen und interkulturelle Handlungskompetenzen für eine exportintensive Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen gewonnen, die ein Fremdsprachenunterricht in dieser Qualität nicht oder nur mit erheblich höherem Mitteleinsatz herstellen könnte.

Die bisher in diesem Bereich geschaffenen hohen Standards, die als ein Teil der allgemeinen Qualitätssicherung des Unterrichts gelten, werden in der Bundesrepublik und in Ausland stark beachtet. Außerdem ist damit bei einem hohen Anteil der Eltern ausländischer Herkunft Vertrauen in das deutsche Regelschulsystem geschaffen worden, die diese Unterrichtsangebote für ihre Kinder schätzen und unvermindert annehmen.

Inzwischen ist Staatsangehörigkeit kein Kriterium mehr für die Teilnahme am MSU. Entscheidend ist, dass die Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Sprache als Deutsch aufwachsen. Es gibt auch keinen nach Herkunftsländern getrennten Unterricht, sondern allein Angebote in der jeweiligen Sprache. Obwohl die Teilnahme am Unterricht freiwillig ist und obwohl dieser Unterricht zusätzlich zum Regelunterricht, häufig am Nachmittag, stattfindet, nehmen seit über dreißig Jahren Tausende von Schülerinnen und Schüler daran teil.