Sprachprüfung im herkunftssprachlichen Unterricht

Sprachprüfung im herkunftssprachlichen (muttersprachlichen) Unterricht

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Die Schule fördert die Mehrsprachigkeit der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund durch den Unterricht in der Herkunftssprache. Ca. 106.000 Schülerinnen und Schüler nehmen in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2004/2005 daran teil. Das Angebot erstreckt sich derzeit auf 19 Sprachen: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurmanci, Makedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Slowenisch, Serbisch, Spanisch, Tamil, Türkisch und Vietnamesisch. Hierfür stellt das Land Lehrerstellen zur Verfügung. Viele Personen, Behörden und andere Einrichtungen arbeiten daran, die Qualität des herkunftssprachlichen (muttersprachlichen) Unterrichts zu sichern und unterstützen damit die Lehrerinnen und Lehrer, auf die es hierbei am meisten ankommt.

Wesentlicher Bestandteil der Neuorientierung in Nordrhein-Westfalen sind u.a. Kernlehrpläne sowie Steuerungskonzepte, die sicherstellen, dass Landesmittel i.d.R. nur auf der Basis von Zielvereinbarungen und Controlling zur Verfügung gestellt werden. Der Unterricht mit Migrantenkindern dient dem Ziel, ihre soziale Integration zu fördern und ihre Schulleistungen zu verbessern. Dieses Ziel wird zukünftig am Output, also der überprüfbaren Wirksamkeit der eingesetzten Stellen, gemessen werden. Diese Neuorientierung bezieht den herkunftssprachlichen (muttersprachlichen) Unterricht ausdrücklich ein und entspricht den anderen eingeleiteten Reformen im Schulbereich.

Mit dem im Jahr 2006 erscheinenden "Kernlehrplan Muttersprachlicher Unterricht sowie Muttersprache anstelle einer Fremdsprache für die Klassen 7 - 10" und der obligatorischen Sprachprüfung am Ende des Besuchs des herkunftsprachlichen (muttersprachlichen) Unterrichts gewinnt der innerschulische Diskurs über Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle auch im herkunftssprachlichen (muttersprachlichen) Unterricht und über dessen Referenzverhältnis zu anderen Fächern an Substanz.

Die Sprachprüfung im herkunftssprachlichen (muttersprachlichen) Unterricht, die nicht verwechselt werden darf mit der Feststellungsprüfung für Seiteneinsteiger, die das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder im Rahmen der über die Ausbildung in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I[(APO-S I]) eingeführt hat, dient der Berücksichtigung der Leistungen in einer nicht-deutschen Muttersprache bei den Schulabschlüssen.

Rechtliche Grundlagen für die Sprachprüfung und die Feststellungsprüfung: #########(28 KB)