Leistungsanforderungen, -nachweise und -bewertung
Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe II (§§ 13-17 APO-GOSt – BASS 13 – 32 Nr. 3.1) dargestellt. Die einschlägigen Regelungen für den Projektkurs finden sich insbesondere an den nachfolgend genannten Stellen der APO-GOSt bzw. der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VVzAPO-GOSt – BASS 13 – 32 Nr. 3.2):
Rechtlicher Rahmen
Regelungen zur Leistungsbewertung im Projektkurs in der APO-GOSt:
- § 14 Abs. 3: Projektkursleistungen als Ersatz für die Facharbeit
- § 14 Abs. 6: Notenbildung im Projektkurs
- § 15 Abs. 1: Dokumentation des Projektergebnisses
- § 17 Abs. 1-4: Besondere Lernleistung im Projektkurs
- § 28 Abs. 10: Einbringung der Projektkursnote in die Gesamtqualifikation
Durch seine thematische Fokussierung ermöglicht und fordert der
Projektkurs in besonderer Weise die vertiefte und differenzierte
Auseinandersetzung mit einem komplexen Gegenstandsbereich. Bei der
Leistungsbewertung bleibt jedoch zu berücksichtigen, dass Projektkurse
nur mit der Gewichtung von Grundkursen in die Gesamtqualifikation
eingebracht werden können. Als besondere Lernleistung müssen die
Ergebnisse allerdings deutlich erhöhten Anforderungen genügen.
Die Leistungsnachweise, die von den Schülerinnen und Schülern im
Projektkurs zu erbringen sind, beziehen sich auf einen prozessbezogenen
und einen ergebnisbezogenen Teil.
Während im prozessbezogenen Teil kontinuierlich über die beiden Kurshalbjahre hinweg Teilleistungen wie Unterrichtsbeiträge, Planungs- und Organisationsleistungen zu erbringen sind, umfasst der ergebnisbezogene Teil die abschließende Dokumentation – in der Regel eine Präsentation, ergänzt durch eine schriftliche Erläuterung, möglicherweise auch eine Kursarbeit – die erst am Ende des einjährigen Projekts vorliegt.
Variante A
Einbringung des Projektkurses in Block I der Gesamtqualifikation
Leistungsnachweise für Projektkurs nach Variante A

Variante B
Einbringung des Projektkurses mit erhöhten Leistungsanforderungen
als besondere Lernleistung in Block II (Abiturprüfung) der
Gesamtqualifikation
Leistungsnachweise für Projektkurs nach Variante B

In Variante B erfolgt keine gesonderte Bewertung der Prozessergebnisse. Die Gesamtnote wird – ohne Gewichtung der Teilleistungen – aus den Ergebnissen der Dokumentation sowie des Kolloquiums gebildet. Ggf. können ergänzende Bedingungen an das Produkt / die Dokumentation gestellt werden, um eine angemessene Anforderungsebene zu erreichen.
Aufgrund der Vielfalt der möglichen Projektanbindungen (z.B.
an unterschiedliche Referenzfächer), der verschiedenen
Projektausrichtungen (z.B. verstärkte Praxisorientierung vs.
dominierende Theorieorientierung) sowie der unterschiedlichen Varianten
der Projekteinbringung in die Gesamtqualifikation (z.B. Variante A vs.
Variante B) müssen Hinweise zu konkreten Bewertungsverfahren,
Messinstrumenten und Beurteilungskriterien vor allem dem Teil B dieser
Handreichung vorbehalten bleiben, in dem erprobte Praxisbeispiele
dargestellt werden.
Übergreifend kann gleichwohl festgehalten werden, dass die
Leistungsbewertung in den Projektkursen grundsätzlich auf die
Überprüfung von Kompetenzen ausgerichtet ist. Die in Kapitel 2 bereits
eingeführten Kompetenzen lassen sich unterscheiden in die eher
überfachlichen Kompetenzdimensionen Selbst- und Sozialkompetenz sowie
die überwiegend fachbezogenen Dimensionen Fach- und Methodenkompetenz,
die in Teil B exemplarisch konkretisiert und auf Einzelfachebene
in weitere Kompetenzbereiche auszudifferenziert zu werden.
Unabhängig von kursspezifisch vorzunehmenden Gewichtungen sowie
weiteren im Einzelfall sinnvollen Differenzierungen und Ergänzungen
sind die Selbstständigkeit des Arbeitens, die Kooperationsfähigkeit bei
der Zusammenarbeit mit inner- und ggf. außerschulischen Partnern, die
Quantität sowie die Qualität der erworbenen Fach- und
Methodenkompetenzen zentrale Kriterien für die Leistungsmessung in
allen Projektkursen.
Um dieses weite Spektrum unterschiedlichster Formen der
Leistungserbringung angemessen erfassen zu können, können neben die
eher dem traditionellen Oberstufenunterricht zuzuordnenden
Überprüfungsinstrumente weitere Indikatoren für die
Leistungsbeurteilung hinzutreten, z. B.:
Mögliche Indikatoren für die Leistungsbeurteilung
- kreative, weiterführende Impulse
- sachgerechte Recherche
- Planungs- und Materialmappe
- Selbstständige Themenfindung
- Steuerung des Planungsprozesses
- Kooperative Steuerung der Gruppenprozesse
Solche Indikatoren müssen den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden und sollten grundsätzlich auch Gegenstand der Beratung in den Fachkonferenzen sein. Sie sind in ihrer Beurteilungsrelevanz zu unterscheiden von Instrumenten der Selbstvergewisserung der Schülerinnen und Schüler über erreichte Arbeitsstände oder erworbene Kompetenzen.
