Mündliche Kompetenzen entwickeln und prüfen

Mündliche Kompetenzen entwickeln und prüfen

Mündliche Prüfungen in der Sekundarstufe I 

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) sieht mündliche Prüfungen in der Sekundarstufe I grundsätzlich als Ersatz oder als Teil einer Klassenarbeit vor. Der Nachweis mündlicher Kompetenzen kann in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen.

1. Rechtlicher Rahmen

Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I) vom 11. Juni 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juni 2014 (BASS 13-21 Nr. 1.1)

§ 6, Abs. 8:„Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden. In den modernen Fremdsprachen können Klassenarbeiten mündliche Anteile enthalten. Einmal im Schuljahr kann eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Im Fach Englisch wird im letzten Schuljahr eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt“VV 6.8:„[…] Zur Bewertung der verpflichtenden mündlichen Leistungsüberprüfungen wird die Verwendung des Bewertungsrasters gemäß Anlage 55 empfohlen.“VV 6.1.3:„Pro Tag darf eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsüberprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. Für Nachschreibetermine kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Ausnahmen zulassen. Mündliche Leistungsüberprüfungen in modernen Fremdsprachen anstelle einer Klassenarbeit können im Rahmen der Unterrichtszeit auch am Nachmittag stattfinden.“

2. Vorbereitung und Organisation mündlicher Prüfungen

Vorbereitung
  • Die Schülerinnen und Schüler werden auf die in der Prüfung erwarteten Leistungen angemessen vorbereitet. Die Prüfungsvorbereitung orientiert sich an den Vorgaben der geltenden Kernlehrpläne und den korrespondierenden Niveaubeschreibungen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).
  • Für die mündliche Prüfung werden die Kompetenzbereiche „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“ gleichermaßen berücksichtigt.
  • Die Bewertungskriterien werden den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten bereits vor der mündlichen Prüfung transparent gemacht.

Organisation und Durchführung
  • Die Fachkonferenz trifft Absprachen über die Organisation und den Ablauf der Prüfungen.
  • Für mündliche Prüfungen ist eine Prüfungsdauer von bis zu 15 Minuten für eine Paarprüfung in beiden Teilbereichen („Am Gespräch teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“) vorgesehen. Für Einzel- oder Gruppenprüfungen wird diese Prüfungsdauer entsprechend angepasst.
  • Es wird für eine Synchronisation mit dem Termin- und Organisationsplan der Schule gesorgt.

3. Bewertung von Prüfungsleistungen

  • Die Bewertung mündlicher Prüfungen orientiert sich an den Vorgaben des Kernlehrlehrplans und an den Niveaubeschreibungen des GeR.
  • Für die Bewertung der Prüfungsleistung werden neben der Sprachrichtigkeit auch kommunikative und interkulturelle Kompetenzen sowie Inhalt, Strategie und methodische Aspekte angemessen berücksichtigt.
  • Weitere Absprachen zur Bewertung werden durch die Fachkonferenz getroffen.

Eine Videographie von Prüfungsleistungen ist im Sinne der Prüfungsdokumentation nicht erforderlich, sofern ein schriftlicher Nachweis der Prüfungsleistung (z. B. Bewertungsraster) vorliegt. Fachkonferenzen wird die Videographie von mündlichen Prüfungen als Instrument zur Qualitätsentwicklung und -sicherung empfohlen.

4. Fachliche Hinweise und Prüfungsbeispiele

Die nachfolgenden Beispiele für mündliche Prüfungen sind von Lehrkräften an verschiedenen Schulformen und in unterschiedlichen Jahrgangsstufen und Fremdsprachen erprobt worden und verstehen sich als Hilfestellung aus der Praxis für die Praxis. Sie sollen weiterhin ergänzt und fortgeführt werden, um wertvolle Anregungen für eigene Prüfungsformate zu geben und somit den Anteil mündlicher Schülerleistungen im Fremdsprachenunterricht dauerhaft auszubauen.

Praxisbeispiele Englisch
Verpflichtende Mündliche Prüfung im letzten Jahr der Sekundarstufe I (APO-SI, BASS 13-21 Nr. 1.1)

Orientierung am Referenzniveau B1

Orientierung am Referenzniveau A2 mit Anteilen von B1 (Hauptschule Kurs Typ A und Gesamtschule Grundkurs)

Weitere Praxisbeispiele Englisch
Praxisbeispiel Chinesisch
Praxisbeispiel Japanisch
Praxisbeispiel Französisch
Praxisbeispiel Italienisch
Praxisbeispiel Niederländisch
Praxisbeispiel Türkisch
Praxisbeispiel Spanisch
  • Praxisbeispiel Spanisch (folgt in Kürze)

Die eingestellten Praxisbeispiele wurden von Lehrkräften für den eigenen Unterricht entwickelt und werden mit freundlicher Genehmigung der Verfasser zur Verfügung gestellt. Quellennachweise wurden, sofern möglich, in den Konzepten ausgewiesen. Sollten Autoren- und Abdruckrechte versehentlich nicht berücksichtigt worden sein, wird um entsprechenden Hinweis gebeten, so dass diese nachträglich eingeholt oder entsprechende Inhalte aus dem Angebot entfernt werden.

5. Häufige Fragen im Zusammenhang mit mündlichen Prüfungen

Sind nur Einzel- oder auch Paar- und Gruppenprüfungen zulässig?

Paar- und Gruppenprüfungen sind besonders empfehlenswert, da sie ein realitätsnahes Prüfen diskursiver Kompetenzen ermöglichen. Die Gruppen sollten nicht zu groß gewählt werden (3 – 4 Prüflinge) und die Prüfungssituation muss so angelegt sein, dass die individuelle Prüfungsleistung jedes Kandidaten erkennbar bleibt.

Wie lange müssen mündliche Prüfungen als Ersatz für eine Klassenarbeit dauern? 

Für die Sekundarstufe I wird eine Prüfungszeit von bis zu 15 Minuten pro Paarprüfung empfohlen. Einzel- und Gruppenprüfungen sollten entsprechend angepasst werden.

Müssen grundsätzlich zwei Prüfer die mündliche Prüfung abnehmen?

Die Zahl der Prüfer ist nicht festgelegt und richtet sich nach dem Prüfungsformat, es ist aber ratsam zu zweit zu prüfen. Besonders bei ersten Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen wird in Absprache mit den Fachkonferenzen die gegenseitige Unterstützung der Fremdsprachenlehrkräfte bei der Vorbereitung und Durchführung empfohlen.

Benötigen die Schülerinnen und Schüler eine Vorbereitungszeit und wie lange muss diese sein?

Die Vorbereitungszeit ist abhängig von der jeweiligen Prüfungsaufgabe und den erwarteten Schülerleistungen. Je nach Aufgabenstellung kann auf eine Vorbereitungszeit verzichtet werden. Die Vorbereitung des Prüfungsteils „Zusammenhängendes Sprechen“ kann, beispielsweise für eine Präsentationsaufgabe, auch in häuslicher Arbeit erfolgen. 

Wie werden die mündlichen Prüfungsleistungen bewertet?

Die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen ist orientiert an den Kompetenzbeschreibungen für den Bereich „Sprechen“ in den Kernlehrplänen. Es wird die Anwendung des  landeseinheitlichen Bewertungsrasters (VVzAPO-SI, Anlage 55) anhand der in den Kernlehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)  empfohlen. 

Die verantwortliche Fachlehrkraft legt in Absprache mit der Fachkonferenz und unter Beachtung des Prüfungsprofils die Kriterien für die inhaltliche Bewertung der Prüfungsleistung fest.

Wie sind die Prüfungen zu dokumentieren? Ist ein schriftliches Protokoll erforderlich?

In dem empfohlenen landeseinheitlichen Bewertungsraster werden die Leistungen der einzelnen Teilbereiche dokumentiert. Ein schriftliches Verlaufsprotokoll oder Video- und Tonaufzeichnungen sind darüber hinaus formal nicht erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass die Prüfungskriterien für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern transparent und verständlich sind. Weitere Hinweise finden sich in den bereitgestellten Beispielen für mündliche Prüfungen.

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