Mündliche Kompetenzen entwickeln und prüfen

Mündliche Kompetenzen entwickeln und prüfen

Mündliche Prüfungen in der Sekundarstufe I 

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) sieht mündliche Prüfungen in der Sekundarstufe I grundsätzlich als Ersatz oder als Teil einer Klassenarbeit vor. Der Nachweis mündlicher Kompetenzen kann in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen.

1. Rechtlicher Rahmen

Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I) vom 29. April 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2007 (BASS 13-21 Nr. 1.1)

§ 6, Abs. 8:
„Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.“
 
VV 6.8.1 zu Abs. 8:
„Klassenarbeiten in modernen Fremdsprachen können mündliche Anteile enthalten.“
 
VV 6.8.2 zu Abs. 8:
„Eine schriftliche Klassenarbeit in den modernen Fremdsprachen kann einmal pro Schuljahr durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Die Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung (§ 9) bleiben unberührt.“
 
VV 6.8.3 zu Abs. 8: –  Diese Änderung tritt am 1. August 2014 in Kraft
„Im letzten Jahr der Sekundarstufe I wird eine schriftliche Klassenarbeit im Fach Englisch nach Festlegung durch die Schule durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt. Im Grundsatz gelten die verpflichtenden Prüfungen auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf, jedoch unter Berücksichtigung der gegebenenfalls erforderlichen Nachteilsausgleiche.“

2. Vorbereitung und Organisation mündlicher Prüfungen

Vorbereitung
  • Die Schülerinnen und Schüler werden auf die in der Prüfung erwarteten Leistungen angemessen vorbereitet. Die Prüfungsvorbereitung orientiert sich an den Vorgaben der geltenden Kernlehrpläne und den korrespondierenden Niveaubeschreibungen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).
  • Für die mündliche Prüfung werden die Kompetenzbereiche „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“ gleichermaßen berücksichtigt.
  • Die Bewertungskriterien werden den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten bereits vor der mündlichen Prüfung transparent gemacht.

Organisation und Durchführung
  • Die Fachkonferenz trifft Absprachen über die Organisation und den Ablauf der Prüfungen.
  • Für mündliche Prüfungen ist eine Prüfungsdauer von bis zu 15 Minuten für eine Paarprüfung in beiden Teilbereichen („Am Gespräch teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“) vorgesehen. Für Einzel- oder Gruppenprüfungen wird diese Prüfungsdauer entsprechend angepasst.
  • Es wird für eine Synchronisation mit dem Termin- und Organisationsplan der Schule gesorgt.
Evaluation

Da es sich bei mündlichen Prüfungen im Fremdsprachenunterricht als Ersatz einer Klassenarbeit für alle Beteiligten um ein neues Format handelt, sollten Planung, Organisation und Durchführung von Beginn an von evaluierenden Maßnahmen begleitet werden, um bei etwaigen Anfangsproblemen schnell eine Optimierung des Verfahrens zu erreichen.
 
Dazu ist es unter anderem empfehlenswert, zu den einzelnen Aspekten der Prüfung von den Prüfungsbeteiligten einen Evaluationsbogen ausfüllen zu lassen, dessen Auswertungsergebnisse mit der Lerngruppe und in der Fachkonferenz besprochen werden können.
 
Ein Beispiel für einen Evaluationsbogen finden Sie hier:

3. Bewertung von Prüfungsleistungen

  • Die Bewertung mündlicher Prüfungen orientiert sich an den Vorgaben des Kernlehrlehrplans und an den Niveaubeschreibungen des GeR.
  • Für die Bewertung der Prüfungsleistung werden neben der Sprachrichtigkeit auch kommunikative und interkulturelle Kompetenzen sowie Inhalt, Strategie und methodische Aspekte angemessen berücksichtigt.
  • Weitere Absprachen zur Bewertung werden durch die Fachkonferenz getroffen.
  • Das einheitliche und an den Kompetenzbeschreibungen des Kernlehrplans orientierte Bewertungsraster wird im Hinblick auf die entsprechenden inhaltlichen Anforderungen konkretisiert.

Eine Videographie von Prüfungsleistungen ist im Sinne der Prüfungsdokumentation nicht erforderlich, sofern ein schriftlicher Nachweis der Prüfungsleistung (z. B. Bewertungsraster) vorliegt. Fachkonferenzen wird die Videographie von mündlichen Prüfungen als Instrument zur Qualitätsentwicklung und -sicherung empfohlen.

4. Fachliche Hinweise und Prüfungsbeispiele

Die nachfolgenden Beispiele für mündliche Prüfungen sind von Lehrkräften an verschiedenen Schulformen und in unterschiedlichen Jahrgangsstufen und Fremdsprachen erprobt worden und verstehen sich als Hilfestellung aus der Praxis für die Praxis. Sie sollen weiterhin ergänzt und fortgeführt werden, um wertvolle Anregungen für eigene Prüfungsformate zu geben und somit den Anteil mündlicher Schülerleistungen im Fremdsprachenunterricht dauerhaft auszubauen.

Praxisbeispiele Englisch
Praxisbeispiel Chinesisch
Praxisbeispiel Französisch
Praxisbeispiel Italienisch
Praxisbeispiel Niederländisch
Praxisbeispiel Spanisch

 

Weitere Praxisbeispiele folgen. Rückmeldungen zu den Praxisbeispielen sowie weitere erprobte Beispiele für mündliche Prüfungen werden an folgende Adresse erbeten:

Die eingestellten Praxisbeispiele wurden von Lehrkräften für den eigenen Unterricht entwickelt und werden mit freundlicher Genehmigung der Verfasser zur Verfügung gestellt. Quellennachweise wurden, sofern möglich, in den Konzepten ausgewiesen. Sollten Autoren- und Abdruckrechte versehentlich nicht berücksichtigt worden sein, wird um entsprechenden Hinweis gegeben, so dass diese nachträglich eingeholt oder entsprechende Inhalte aus dem Angebot entfernt werden.

Weitere Praxisbeispiele sind in dem geschützen Arbeitsbereich „Mündliche Kompetenzen entwickeln“ auf dem BSCW-Server einsehbar. An einer Mitarbeit interessierte Kolleginnen und Kollegen können hierzu einen Zugang erhalten. Dazu senden Sie bitte eine kurze E-Mail an

5. Häufige Fragen im Zusammenhang mit mündlichen Prüfungen

Sind nur Einzel- oder auch Paar- und Gruppenprüfungen zulässig?

Paar- und Gruppenprüfungen sind besonders empfehlenswert, da sie ein realitätsnahes Prüfen diskursiver Kompetenzen ermöglichen. Die Gruppen sollten nicht zu groß gewählt werden (3 – 4 Prüflinge) und die Prüfungssituation muss so angelegt sein, dass die individuelle Prüfungsleistung jedes Kandidaten erkennbar bleibt.

Wie lange müssen mündliche Prüfungen als Ersatz für eine Klassenarbeit dauern? 

Für die Sekundarstufe I wird eine Prüfungszeit von bis zu 15 Minuten pro Paarprüfung empfohlen. Einzel- und Gruppenprüfungen sollten entsprechend angepasst werden.

Müssen grundsätzlich zwei Prüfer die mündliche Prüfung abnehmen?

Die Zahl der Prüfer ist nicht festgelegt und richtet sich nach dem Prüfungsformat, es ist aber ratsam zu zweit zu prüfen. Besonders bei ersten Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen wird in Absprache mit den Fachkonferenzen die gegenseitige Unterstützung der Fremdsprachenlehrkräfte bei der Vorbereitung und Durchführung empfohlen.

Benötigen die Schülerinnen und Schüler eine Vorbereitungszeit und wie lange muss diese sein?

Die Vorbereitungszeit ist abhängig von der jeweiligen Prüfungsaufgabe und den erwarteten Schülerleistungen. Je nach Aufgabenstellung kann auf eine Vorbereitungszeit verzichtet werden. Die Vorbereitung des Prüfungsteils „Zusammenhängendes Sprechen“ kann, beispielsweise für eine Präsentationsaufgabe, auch in häuslicher Arbeit erfolgen. 

Wie werden die mündlichen Prüfungsleistungen bewertet?

Die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen ist orientiert an den Kompetenzbeschreibungen für den Bereich „Sprechen“ in den Kernlehrplänen und erfolgt mithilfe eines einheitlichen Bewertungsrasters anhand der in den Kernlehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). 

Die verantwortliche Fachlehrkraft legt in Absprache mit der Fachkonferenz und unter Beachtung des Prüfungsprofils die Kriterien für die inhaltliche Bewertung der Prüfungsleistung fest.

Wie sind die Prüfungen zu dokumentieren? Ist ein schriftliches Protokoll erforderlich?

In dem einheitlichen Bewertungsraster [LINK] für mündliche Prüfungen werden die Leistungen der einzelnen Teilbereiche dokumentiert. Ein schriftliches Verlaufsprotokoll oder Video- und Tonaufzeichnungen sind darüber hinaus formal nicht erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass die Prüfungskriterien für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern transparent und verständlich sind. Weitere Hinweise finden sich in den bereitgestellten Beispielen für mündliche Prüfungen.

Hinweis

Fachliche und organisatorische Hinweise und Prüfungsbeispiele für Grund- und Leistungskurse in den Fächern Englisch und Französisch finden Sie in der

Praxisberichte

Die Heinrich-Böll-Gesamtschule in Bochum berichtet in zwei Ausgaben ihrer Zeitschrift "SchulZeit" über die Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen in den modernen Fremdsprachen.

Häufig gestellte Fragen...