Didaktisch-methodische Qualifizierung für das Fach Englisch
Um die Qualität des Unterrichts in dem neuen Fach Englisch (seit 1.8.03 ab Klasse 3) zu gewährleisten, entschied das Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW im Runderlass vom 12.11.2001 (BASS 20-22 Nr. 57), dass interessierte Lehrkräfte
- durch den Erwerb der sprachlichen C1-Qualifikation sowie
- durch die erfolgreiche Teilnahme an der 60stündigen Fortbildungsmaßnahme „Englisch in der Grundschule und im Primarbereich von Sonderschulen - Didaktisch-methodische Qualifizierung“ die Unterrichtserlaubnis für das Fach Englisch in der Grundschule erwerben können. Die Fortbildungen werden halbjährlich von den Bezirksregierungen angeboten.
Nach Inkrafttreten der neuen Richtlinien und Lehrpläne im Jahr 2008 und der damit einhergehenden Einführung des Faches Englisch bereits von der 2. Hälfte des 1. Schuljahres an wurden die Inhalte der Fortbildung etwas modifiziert, um den Innovationen der Richtlinien und des Lehrplans Englisch (z.B. Kompetenz- und Aufgabenorientierung; selbstständiges Lernen; stärkerer Fokus auf dem Sprechen; Schrift als Lernhilfe von Anfang an; neues Fehlerbewusstsein) Rechnung zu tragen.
Anmeldungen für die Fortbildungen nehmen die jeweils zuständigen Bezirksregierungen entgegen, wo man auch die entsprechenden Informationen zu ortsnahen Maßnahmen bekommt. Teilnehmen können zurzeit Lehrkräfte, die am Fach Englisch interessiert sind, das 2. Staatsexamen absolviert haben sowie eine unbefristete Stelle im Schuldienst haben. Sinnvoll ist es darüber hinaus, dass die sprachliche Qualifikation C1 bereits vor Antritt der Fortbildung erworben wurde.
Langfristiges Ziel ist es, nach und nach grundständig ausgebildete Englischfachkräfte, die sowohl Englisch studiert haben als auch ihre zweite Ausbildungsphase in diesem Fach absolviert haben, einzustellen, so dass die 60stündige Fortbildungsmaßname in Zukunft überflüssig wird.
Sprachzertifikat: C1-Qualifikation
Um die Unterrichtserlaubnis für das Fach Englisch zu erwerben, muss – in der Regel vor der didaktisch-methodischen Qualifizierung – eine sprachliche Fortbildung absolviert werden. Ziel ist es, den Lehrkräften die sprachliche Kompetenz für einen weitgehend einsprachig durchgeführten Unterricht zu vermitteln und ihre Aussprache so zu schulen, dass sie gute Aussprachevorbilder liefern können, denn gerade im Anfangsunterricht sind die Sprachmodelle prägend.
Diese Sprachqualifikation entspricht der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren, beurteilen.
Maßgeblich für den Erwerb der Unterrichtserlaubnis ist ein offizielles C1-Zertifikat eines international anerkannten Anbieters. Entscheidend bei der Wahl des Anbieters ist, dass nach den Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens gelehrt, geprüft und zertifiziert wird.
Aus diesem Grund wird vor der Entscheidung für einen Anbieter eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den jeweiligen Zertifikationsprüfungen empfohlen.
Nachfolgende Sprachzertifikate Englisch werden zum Nachweis der kommunikativen Kompetenzen Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen akzeptiert.
C1-Qualifikation: In-Kraft-Treten der neuen Regelung:
Sowohl für schon im Dienst befindliche Lehrkräfte als auch für Neueinstellungen gilt der gleiche Stichtag.
Als Stichtag wird das Datum des Einstellungserlasses, in dem dies erstmals geregelt wird, der 26.08.2009, festgesetzt.
Bis zum 25.08.2009 ausgestellte andere Zertifikate auf dem Niveau C 1 gelten darüber hinaus als Nachweis.
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CAE |
IELTS |
TELC |
TOEFL iBT |
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Level und ggf. Mindestpunktzahl |
CAE |
mindestens 6.5 Punkte |
C1 |
110-120 Punkte |
Listening: 490 Punkte
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Gültigkeit |
unbefristet gültig |
2 Jahre
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unbefristet gültig
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2 Jahre |
erneuter Test nach |
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Kontakt |
University of http://www.cambridge-exams.de/
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British Council Berlin http://www.britishcouncil.de/d/english/ielts.htm
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Telc GmbH
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Prometric |
ETS Europe, Zweigniederlassung Deutschland, Alexanderstr. 7, 10178 Berlin |
¹ Für den TOEFL – Test wird nur die internet-basierte Version akzeptiert, da nur in dieser die kommunikativen Kompetenzen Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben abgeprüft werden
² Für den TOEIC-Test müssen zwei getrennte Tests (sowohl Listening and Reading als auch Speaking and Writing) absolviert und nachgewiesen werden.
