Rechtsrahmen
Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung, die auch für das Fach Englisch gelten, sind dargestellt:
Die Ausbildungsordnung (AO-GS)
Die Ausbildungsordnung Grundschule legt fest,
- dass die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase ohne Noten bewertet werden.
- dass die Kinder vor der Versetzung in Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten herangeführt werden und die Leistungen beim Übergang in die Klasse 3 auf dem Zeugnis mit einer Note bewertet werden, es sei denn, dass die Schulkonferenz beschlossen hat, auf Noten zu verzichten.
- dass die Leistungen in Klasse 3 mit Noten bewertet werden. Allerdings kann die Schulkonferenz auch für die Klasse 3 beschließen, auf die Leistungsbewertung mit Noten zu verzichten.
- dass die Leistungen in Klasse 4 mit Noten bewertet werden.
- dass Leistungsüberprüfungen im Fach Englisch in erster Linie auf mündlichen Verfahren basieren.
- dass darüber hinaus zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts auch kurze schriftliche Übungen zulässig sind, wenn sie den Maßgaben des Lehrplans entsprechen. Wie in den anderen Fächern werden diese schriftlichen Übungen nicht benotet.
- dass in den Klassen 3 und 4 auch schriftliche Arbeiten durchgeführt werden, die allerdings – anders als in den Fächern Deutsch und Mathematik – nicht benotet werden (vgl. Verwaltungsvorschrift zu § 5.1 zu Abs.1 in: BASS 13 – 11 Nr. 1.1 und 1.2). Sie sind in Anzahl, Form und Inhalt der – gegenüber den Fächern Deutsch und Mathematik – geringeren Wochenstundenzahl anzupassen.
Die Zeugnisse weisen für das Fach Englisch - ebenso wie für die anderen Fächer der Grundschule – Folgendes aus:
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Aussagen zur Lernentwicklung und zum Lernstand |
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Aussagen zur Lernentwicklung und zum Lernstand und zusätzlich eine Note Die Schulkonferenz kann aber davon abweichend beschließen, auf Noten zu verzichten. |
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Aussagen zur Lernentwicklung und zum Lernstand und zusätzlich eine Note Die Schulkonferenz kann allerdings beschließen, auf die Leistungsbewertung mit Noten in der Klasse 3 zu verzichten. |
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eine Note |
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_GS.pdf
Richtlinien und Lehrplan Englisch
Die Richtlinien nennen als wesentliche Aufgabe der Grundschule, Kinder an Leistungsanforderungen und den Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen. Ausgehend von einem pädagogischen Leistungsverständnis werden dabei Leistungsanforderungen und Leistungsförderung verbunden.
Dies greift der Lehrplan Englisch auf. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen für die Gestaltung des Englischunterrichts:
- Den Kindern werden vielfältige Möglichkeiten zu Leistungen in allen Bereichen des Faches auf unterschiedlichen Anforderungsstufen ermöglicht.
- Sie werden beim Spracherwerb ermutigt und unterstützt. Ihre Versuche, in der Zielsprache zu kommunizieren, werden anerkannt.
- Die Angebote und Aufgaben berücksichtigen die unterschiedlichen sprachlichen Entwicklungsstände.
- Der konstruktive Umgang mit Fehlern ermöglicht die Entwicklung eines positiven Lern- und Leistungsklimas.
- Die Kinder lernen Möglichkeiten kennen, über ihre Lernwege und Lernerfolge nachzudenken und ihre Leistungen realistisch einzuschätzen. Sie werden an Portfolioarbeit herangeführt.
- Sie erhalten aufbauende Rückmeldungen über ihren individuellen Lernstand und konkrete Anregungen für die Weiterarbeit.
Für die Leistungsbewertung gelten folgende Grundsätze:
- Grundlage der Bewertung sind
- der erteilte Unterricht sowie
- die Kompetenzerwartungen des Lehrplans von 2008.
- Die individuelle Lernentwicklung, die Anstrengungen und Lernfortschritte werden bei der Bewertung berücksichtigt.
- Die Kompetenzerwartungen gewinnen im Laufe der Grundschulzeit ein größeres Gewicht. Sie sind der Maßstab bei der Übergangsempfehlung in die weiterführenden Schulen.
- Die Bewertungskriterien werden den Kindern vorab verdeutlicht.
- Die Leistungsbewertung bezieht sich auf alle Bereiche des Faches, also auch auf die Bereiche Interkulturelles Lernen, Methoden, Verfügbarkeit sprachlicher Mittel.
- Vorrangig werden jedoch das Hör-/Hör-Sehverstehen, das Sprechen und das Leseverstehen bewertet.
- Der Schwerpunkt Orthografie wird nicht bewertet.
- Kriterien für die Leistungsbewertung sind Kommunikationsbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Verständlichkeit und Verfügbarkeit elementarer Redemittel. Dabei wird die kommunikative Leistung der Kinder höher bewertet als die sprachliche Richtigkeit.
- Fehler und Unsicherheiten werden nicht sanktioniert, sondern als Lerngelegenheiten und -herausforderungen genutzt.
- Zur Bewertung werden alle von den Kindern erbrachten Leistungen herangezogen:
- mündliche und praktische Beiträge,
- gelegentliche kurze schriftliche Übungen , die - wie in allen Grundschulfächern - grundsätzlich nicht benotet werden,
- Leistungen, die den Unterricht vorbereiten oder ergänzen,
- zusätzlich schriftliche Arbeiten in Klasse 3 und 4. Diese Arbeiten überprüfen komplexe Leistungen. Sie orientieren sich an konkreten kommunikativen Funktionen in möglichst kindgerechten, authentischen Situationen. Diese Arbeiten werden bewertet, aber nicht benotet.
- Isolierte Leistungsfeststellungen durch Vokabeltests, Grammatikaufgaben und Diktate entsprechen nicht dieser Vorgabe. Sie sind unzulässig.
- Schriftliche Arbeiten sollten nicht länger als 15 Minuten sein.
- Die unterrichtsbegleitende Verwendung des Europäischen Portfolios der Sprachen wird empfohlen. Es kann ebenfalls zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
