Fragen und Antworten zum Zentralabitur

Allgemeine Fragen

Warum wurden zentrale Abiturprüfungen eingeführt?

Die Eigenverantwortlichkeit und die Gestaltungsspielräume der Schulen in Nordrhein-Westfalen werden immer größer. Die Schulen entwickeln zunehmend eigene Profile und setzen Schwerpunkte, die ihren Rahmenbedingungen entsprechen. Umso wichtiger ist es, für Abschlüsse und Berechtigungen die gleichen Anforderungen zu stellen. Deshalb wird die Allgemeine Hochschulreife in Nordrhein-Westfalen mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben vergeben.
Zentrale Prüfungen sichern die Vergleichbarkeit der Anforderungen und damit auch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse. Sie dienen der Feststellung des tatsächlich erreichten Leistungsstandes und der Einhaltung vorgegebener Standards. Zentrale Prüfungen schaffen zugleich mehr Transparenz und sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit. Der einzelnen Schule bieten sie die Chance, die Qualität des Unterrichts zu evaluieren und Ansätze zur Weiterentwicklung zu formulieren. Das Land kann aus der Auswertung der Prüfungsergebnisse Informationen über die Leistungsfähigkeit des Schulsystems gewinnen, es kann Stärken und Problemzonen identifizieren.
Mit der Durchführung der Lernstandserhebungen, den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10, dem Zentralabitur, den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 sowie der externen Qualitätsanalyse (Schulinspektion) ist ein umfassendes Tableau für eine systematische Rechenschaftslegung in Nordrhein-Westfalen gelegt, das weit reichende Aussagen über die Qualität der schulischen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und deren weiteren Entwicklung ermöglicht

Welche Schülerinnen und Schüler nehmen an den zentralen Abiturprüfungen teil?

Grundsätzlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe an den zentralen Abiturprüfungen teil. 2008 nehmen erstmals auch die Studierenden an den Weiterbildungskollegs und Abendgymnasien. sowie an Waldorfschulen teil. Darüber hinaus stellen sich auch die externen Prüflinge den zentralen Abituraufgaben.

Wann finden die zentralen Abiturprüfungen statt?

Die Abiturtermine des Jahres 2009 finden Sie hier:
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur/abitur-gymnasiale-oberstufe/termine/termine-2009647/
Die Abiturtermine des Jahres 2010 finden Sie hier:
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur/abitur-gymnasiale-oberstufe/termine/termine-2010649/

Wie werden die Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Abiturprüfungen vorbereitet?

Die geltenden Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen geben den Lehrerinnen und Lehrern Freiräume zur eigenverantwortlichen Auswahl von Inhalten. Um dennoch gleiche Voraussetzungen für die Vorbereitung aller Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen zu schaffen, ist es notwendig, für jeden Abiturjahrgang verbindliche Unterrichtsvorgaben für die Jahrgangsstufen 12 und 13 - denn auf diese beziehen sich die Prüfungsaufgaben - festzulegen. Um die Bedingungen der schulischen Praxis angemessen zu berücksichtigen, knüpfen die Prüfungsaufgaben an die gängige Praxis der Klausuren in der Oberstufe an. Sie werden von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen entwickelt.

Veröffentliche Beispielaufgaben und fachliche Hinweise konkretisieren die Anforderungen vor allem im Hinblick auf die fachspezifischen Aufgabenformate. Die Aufgaben des letzten Abiturjahrgangs werden nach Abschluss aller Abiturprüfungen allen Schulen, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt. Somit ist eine gezielte Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Abiturprüfungen gewährleistet.

Werden weiterhin Klausuren unter Abiturbedingungen geschrieben?

Klausuren unter Abiturbedingungen sind zur Vorbereitung auf zentral gestellte Prüfungsaufgaben besonders wichtig. "Unter Abiturbedingungen" heißt:
  • Die Klausuren orientieren sich an den Aufgabenformaten der Lehrpläne und der Beispielaufgaben.
  • Es werden prinzipiell Auswahlmöglichkeiten vorgegeben, die allerdings nicht den Vorgaben der Abiturprüfung entsprechen müssen.
  • Die Dauer der Klausuren richtet sich nach den Vorgaben der Abiturbedingungen.
  • Die Beurteilung sollte auf der Basis eines kriterienorientierten Bewertungssystems vorgenommen werden.

In welchen Fächern werden zentrale Prüfungsaufgaben gestellt?

Die zentralen Abiturprüfungen werden in allen schriftlichen Prüfungsfächern durchgeführt und knüpfen an die verbindlichen Vorgaben der aktuellen Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe an. Inhaltlich und thematisch beziehen sich die Prüfungsaufgaben auf die entsprechenden Unterrichtsvorgaben.

Grundlage der zentral gestellten Prüfungsaufgaben ist der Unterricht in der Qualifikationsphase.

Unterrichtsvorgaben

Gibt es inhaltliche Vorgaben für den Unterricht?

Um gleiche Voraussetzungen für die Vorbereitung aller Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen zu schaffen, ist es notwendig, für alle Fächer verbindliche Unterrichtsvorgaben auf Grundlage der geltenden Lehrpläne festzulegen. Diese Vorgaben werden frühzeitig bekannt gegeben. Sie lassen den Lehrerinnen und Lehrern aber auch Freiräume für die individuelle Unterrichtsplanung.

Gibt es jedes Jahr neue Unterrichtsvorgaben für die zentralen Abiturprüfungen?

Unterrichtsvorgaben für einen Abiturjahrgang werden drei Jahre im Voraus erlassen. In der Regel haben sie für einen längeren Zeitraum Gültigkeit. Medien und Materialien hingegen können auch in kürzeren Zeiträumen aktualisiert werden.

Werden die Lehrpläne an die Unterrichtsvorgaben für die zentralen Abiturprüfungen angepasst?

Nein. Die Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe gelten unverändert. Aus der umfangreichen Obligatorik der Lehrpläne greifen die Vorgaben inhaltliche Schwerpunkte heraus, auf die sich die Prüfungsaufgaben des jeweiligen Abiturjahrgangs in besonderer Weise beziehen . So können sich Lehrerinnen und Lehrer wie auch Schülerinnen und Schüler gezielt auf die zentralen Prüfungen vorbereiten. Die Vorgaben lassen zugleich Raum für individuelle curriculare Entscheidungen der Lehrkräfte bei der Umsetzung der Vorgaben der Lehrpläne.
Unabhängig davon werden die Lehrpläne für die 8-jährigen Bildungsgänge überarbeitet. Die Überarbeitung der Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe wird mit Eintritt des ersten Jahrgangs in die neue gymnasiale Oberstufe, also mit Beginn des Schuljahres 2010/11 abgeschlossen sein.

Was geschieht, wenn Themen aus den Unterrichtsvorgaben schon in der Jahrgangsstufe 11 behandelt wurden?

Die Vorgaben gelten für die Jahrgangsstufen 12 und 13, die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Die Behandlung der vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkte in diesen Jahrgangsstufen ist verpflichtend. Wenn in Einzelfällen Themen aus den Unterrichtsvorgaben schon in der Jahrgangsstufe 11 behandelt wurden, müssen sie noch einmal vertiefend in der Qualifikationsphase aufgegriffen werden.

Gibt es die Möglichkeit, Prüfungsaufgaben auszuwählen?

Ja. Für nahezu alle Fächer ist eine Aufgabenauswahl vorgesehen. Zur Auswahl stehen zum Beispiel:
  • drei Aufgaben für Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch,
  • drei Aufgaben für Schülerinnen und Schüler in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern,
  • zwei Aufgaben für Schülerinnen und Schüler in den modernen Fremdsprachen,
  • 24 Teilaufgaben in Mathematik zur Auswahl für die Lehrerinnen und Lehrer, davon werden zwei für den Grundkurs und drei für den Leistungskurs ausgesucht,
  • mindestens zwei Aufgaben zur Lehrer- oder Schülerauswahl in den naturwissenschaftlichen Fächern.

Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass bei einheitlichen Prüfungsaufgaben eventuell vorhandene schulische Besonderheiten weitgehend berücksichtigt werden können. Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer können so auf vertraute Formate und Inhalte zurückgreifen.

Prüfungsaufgaben

In welchen Fächern werden zentrale Prüfungsaufgaben gestellt?

Die zentralen Abiturprüfungen werden in allen schriftlichen Prüfungsfächern durchgeführt und knüpfen an die verbindlichen Vorgaben der aktuellen Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe an. Inhaltlich und thematisch beziehen sich die Prüfungsaufgaben auf die entsprechenden Unterrichtsvorgaben.
Grundlage der zentral gestellten Prüfungsaufgaben ist der Unterricht in der Qualifikationsphase.

Gibt es die Möglichkeit, Prüfungsaufgaben auszuwählen?

Ja. Für nahezu alle Fächer ist eine Aufgabenauswahl vorgesehen. Zur Auswahl stehen zum Beispiel:
  • drei Aufgaben für Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch,
  • drei Aufgaben für Schülerinnen und Schüler in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern,
  • zwei Aufgaben für Schülerinnen und Schüler in den modernen Fremdsprachen,
  • 24 Teilaufgaben in Mathematik zur Auswahl für die Lehrerinnen und Lehrer, davon werden zwei für den Grundkurs und drei für den Leistungskurs ausgesucht,
  • mindestens zwei Aufgaben zur Lehrer- oder Schülerauswahl in den naturwissenschaftlichen Fächern.
Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass bei einheitlichen Prüfungsaufgaben eventuell vorhandene schulische Besonderheiten weitgehend berücksichtigt werden können. Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer können so auf vertraute Formate und Inhalte zurückgreifen.

Muss das Auswählen von Aufgaben in der 13.2 Klausur (Klausur unter Abiturbedingungen) geübt werden?

In den Fächern, die eine Aufgabenauswahl für Schülerinnen und Schüler vorsehen, werden in der letzten Klausur vor dem Abitur prinzipiell Auswahlmöglichkeiten vorgegeben, die allerdings nicht den Vorgaben der Abiturprüfung entsprechen müssen.

Wer erstellt die Prüfungsaufgaben?

Die Aufgabenerstellung erfolgt durch Fachausschüsse, die mit erfahrenen Lehrkräften besetzt sind. Im Vorlauf zur Erarbeitung der Prüfungsaufgaben werden ausgewählte Lehrkräfte gebeten, Vorschläge einzureichen, die bei der Aufgabenentwicklung genutzt werden.

Auf welcher Grundlage werden die Prüfungsaufgaben bewertet?

Auch für die zentral gestellten Prüfungsaufgaben gelten die Anforderungen und Vorgaben der Lehrpläne. Um ein möglichst hohes Maß an Vergleichbarkeit der Anforderungen und Einheitlichkeit der Bewertung zu gewährleisten, wird mit den Prüfungsaufgaben ein verbindliches kriterienorientiertes Bewertungssystem entwickelt, in dem für jede Teilleistung Wertungspunkte vergeben werden. Aus der Summe der erreichten Wertungspunkte wird dann die Note errechnet. Diese sind für die Leistungsbeurteilung verbindlich.
Die Bewertung orientiert sich an den einheitlichen Prüfungsanforderungen der Länder. Als allgemeine Orientierung ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Leistung (5 Punkte) mit etwa der Hälfte der vorgesehenen Höchstpunktzahl erreicht werden kann. Oberhalb und unterhalb dieser Schwelle werden die Anteile der erwarteten Gesamtleistung den einzelnen Notenstufen jeweils ungefähr linear zugeordnet. Für die Note "gut" (11 Punkte) müssen etwa vier Fünftel der Höchstpunktzahl erreicht werden. Wenn weniger als 20% der Höchstpunktzahl erreicht werden, ist die Note "ungenügend" zu vergeben.

Hat Unterrichtsausfall Auswirkungen auf den Umfang oder die Bewertung der Prüfungsaufgaben?

Die Unterrichtsvorgaben berücksichtigen in einem angemessenen Rahmen Unterrichtsausfall z.B. durch schulische Veranstaltungen oder kurzfristige Erkrankung von Lehrkräften. Darüber werden in der Schule - wie bisher - abgestimmte Regelungen zur Sicherung des Lernprozesses der betroffenen Schülerinnen und Schüler getroffen.

Was geschieht, wenn am Tag der Prüfung festgestellt wird, dass das Prüfungsthema schon in einer Klausur gestellt wurde?

Aufgrund der Vielfalt möglicher Themen und ihrer möglichen Bearbeitungen in den einzelnen Fächern ist der Fall einer identischen Aufgabenstellung unwahrscheinlich, jedoch nicht völlig ausgeschlossen. Dies zeigen auch die Erfahrungen in anderen Ländern. Sollte der Fall eintreten, bleibt das ohne Auswirkungen auf das Prüfungsverfahren und die Grundsätze der Leistungsbeurteilung, da eine derart kurzfristige Absage und Neudatierung einer Klausur unzumutbar ist.

Welche Aufgaben werden in den mündlichen Prüfungen gestellt?

Die Aufgaben der mündlichen Prüfungen im 4. sowie im 1.-3. Fach orientieren sich an den Unterrichtsinhalten des jeweiligen Kurses. Die Vorgaben für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben sind hierfür nicht maßgebend. Es ist - wie bisher - lediglich zu beachten, dass in den mündlichen Prüfungen andere inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden als bei den schriftlichen Prüfungen.

Besondere Regelungen

Welche Regelung gilt für fachliche Profilbildungen?

Eine Standardorientierung durch zentral gestellte Prüfungsaufgaben setzt grundsätzlich einheitliche Aufgabenstellungen voraus. Die Anpassung der schulinternen Lehrpläne ist deshalb auch für Schulen mit fachlichen Profilen unvermeidbar. Der Gestaltungsspielraum für schulinterne Curricula, den die zentralen Vorgaben berücksichtigen, sollte in der Regel fachliche Profile weiterhin ermöglichen.

Welche Regelung gilt für gekoppelte Grund- und Leistungskurse ('Huckepackkurse') und für aufgestockte Kurse?

Kopplungen von Grund- und Leistungskursen sind nur unter besonderen Voraussetzungen und mit Genehmigung der oberen Schulaufsicht möglich. In diesen Kursen werden für Grund- und Leistungskurs unterschiedliche Aufgaben gestellt, so dass die Schülerinnen und Schüler die schriftliche Prüfung jeweils mit den Grund- oder Leistungskursen im betreffenden Fach ablegen. Schulen müssen hier mit besonderer Sorgfalt darauf achten, dass alle Schülerinnen und Schüler entsprechend den für sie geltenden Vorgaben unterrichtet werden.

Welche Regelung gilt für jahrgangsübergreifende Kurse?

Jahrgangsübergreifende Kurse sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Für solche Kurse sind im schulinternen Curriculum die inhaltlichen Schwerpunkte verbindlich den Jahrgangsstufen 12 und 13 zuzuordnen. Die Sicherung einer angemessenen Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen ist hier besonders schwierig und die Schulen müssen mit besonderer Sorgfalt darauf achten, dass alle Schülerinnen und Schüler entsprechend den für sie geltenden Vorgaben unterrichtet werden.

Welche Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe wiederholen?

Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe in der Qualifikationsphase wiederholen, machen das Abitur entsprechend den Vorgaben, die für das Wiederholungsjahr gelten.

Welche Regelung gilt für Wiederholungen innerhalb der Qualifikationsphase?

Für Schulen ergibt sich die Notwendigkeit, im schulinternen Curriculum inhaltliche Schwerpunkte verlässlich bestimmten Halbjahren zuzuordnen. Damit haben auch Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe wiederholen, angemessene Voraussetzungen, um sich auf die zentralen Abiturprüfungen vorzubereiten.
Sofern inhaltliche Vorgaben geändert werden, kann sich für Wiederholer ab der Jahrgangsstufe 12.2 die Notwendigkeit ergeben, einzelne Inhalte aus dem Halbjahr 12.1 nachzuholen. Betroffene Schülerinnen und Schüler sollten deshalb in jedem Fall die Beratung durch die unterrichtende Lehrkraft suchen.

Ist ein Schulwechsel innerhalb der Qualifikationsphase möglich?

Ein Schulwechsel innerhalb der Qualifikationsphase sollte nur aus zwingenden Gründen erfolgen, da die internen Curricula der Schulen eine unterschiedliche Abfolge der Lerninhalte vorsehen können. In jedem Fall sind eine entsprechende Beratung der Schülerin oder des Schülers und die Rücksprache mit der aufnehmenden Schule und der zuständigen Schulaufsicht erforderlich.
Bei einem Schulwechsel zu Beginn der Jahrgangsstufe 12/II ist das selbstständige Nacharbeiten der Inhalte der Jahrgangsstufe 12/I unter Anleitung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers zumutbar. Ein Schulwechsel ab der Jahrgangsstufe 13 setzt u.U. Einzelfallregelungen zur Sicherung einer angemessenen Vorbereitung auf die zentral gestellten Prüfungsaufgaben voraus, für die die aufnehmende Schule die Verantwortung trägt. In der Regel ist im Interesse der Sicherung der Schullaufbahn die zuständige Schulaufsicht hinzuzuziehen.

Gibt es im Krankheitsfall die Möglichkeit, eine Prüfung nachzuholen?

Ja. Schülerinnen und Schüler, die zentrale Abiturprüfungen krankheitsbedingt versäumen und dies durch ein Attest nachweisen können, holen die entsprechenden Prüfungen an einem vorgegebenen Termin unter sonst gleichen Bedingungen nach. Sie erhalten andere gleichwertige Prüfungsaufgaben.

Besondere Regelungen für einzelne Fächer

Wo gibt es fachliche Hinweise zu einzelnen Fächern?

Zu jedem Abiturfach gibt es fachliche Hinweise und Aufgabenbeispiele, die auf dem NRW-Bildungserver zur Verfügung stehen.

Müssen für die zentralen Abiturprüfungen in den modernen Fremdsprachen neue zweisprachige Wörterbücher angeschafft werden?

Im Fremdsprachenunterricht sind die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in den Gebrauch zweisprachiger Wörterbücher einzuführen. Von daher besitzen sie in der Regel zweisprachige Wörterbücher und nutzen sie im Unterricht und für die selbstständige Arbeit. Deren Verwendung in Klausuren oder in einer Abiturprüfung war bislang nicht gestattet. Inzwischen ist die Benutzung jedoch möglich. Voraussetzung ist, dass der Umfang ca. 150.000 Wörter nicht überschreitet und die Lehrkraft sicherstellt, dass relevante zusätzliche Eintragungen durch die Schülerinnen und Schüler nicht vorgenommen wurden.

Müssen für die Abiturprüfungen in Mathematik neue Hilfsmittel angeschafft werden?

Nein. Die Richtlinien für das Fach Mathematik sehen auch die Nutzung moderner Hilfsmittel im Unterricht vor. In einigen Schulen werden daher Taschenrechner mit "Computer-Algebra-System" - kurz CAS - genutzt, was sich unmittelbar auf die Form der Aufgabenstellung auswirkt.
Für die zentrale Abiturprüfung im Fach Mathematik werden zwei unterschiedliche Aufgabensätze für die Bearbeitung mit einem CAS-Rechner oder mit einem herkömmlichen Taschenrechner entwickelt. Da zu den herkömmlichen Taschenrechnern auch grafikfähige Geräte zählen, wird durch die Aufgabenstellung sichergestellt, dass durch die Nutzung eines grafikfähigen Taschenrechners kein Vorteil entsteht. Der Fachlehrer wählt für die Prüfung den Aufgabensatz aus, der dem im Kurs eingeführten Hilfsmittel entspricht.
Als Hilfsmittel werden darüber hinaus alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen, die keine Beispielaufgaben o. Ä. enthalten. Die Formelsammlungen dürfen jedoch keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Eigene Formelsammlungen können wegen der Nichtvergleichbarkeit nicht zugelassen werden.

Welche Hilfsmittel sind im Fach Physik erlaubt?

Als Hilfsmittel werden alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen, die keine Beispielaufgaben o. Ä. enthalten. Die Formelsammlungen dürfen jedoch keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Eigene Formelsammlungen können wegen der Nichtvergleichbarkeit nicht zugelassen werden.

Weitere Informationen

Wo gibt es weitere Informationen?

  1. Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die wesentlichen Regelungen für den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe; das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die aus anderen Schulformen in die gymnasiale Oberstufe eintreten wollen . Darüber hinaus berät die Schule die Schülerinnen und Schüler bei der Wahl der Schullaufbahn und prüft zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres, ob die Wahl- und Belegungsbedingungen erfüllt sind. (vgl. § 5 Abs. 1 APO-GOSt).
  2. Für alle Schülerinnen und Schüler gibt es ein Infoheft, das jährlich aktualisiert wird.
  3. Wichtige weitere Hinweise und aktuelle Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Schulministeriums.

Wo gibt es individuelle Beratung?

Da für individuelle Beratung die Kenntnis aller konkreten Rahmenbedingungen nötig ist, ist der Weg über die für die Beratung zuständigen Lehrkräfte und die Schulleitung unverzichtbar. Für Beratung in Einzelfällen stehen daher zunächst die jeweiligen Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer sowie die Oberstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren zur Verfügung. Bei besonderen Problemen wird die Schulleitung hinzugezogen. Wenn in Ausnahmefällen innerhalb der Schule keine Klärung herbeigeführt werden kann, sollten über die Schulleitung die jeweils für die gymnasiale Oberstufe zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten bei den Bezirksregierungen hinzugezogen werden: